1.000 PLN Gebühr für eine pauliańska-Klage ab 1.01.2024.

# Einführung

Ende November 2021 wurde ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gerichtskosten in Zivilsachen ausgearbeitet, der die Gerichtsgebühr für eine Klage mit einer pauliańska-Klage, d.h. einer Forderung nach Artikel 527 des Zivilgesetzbuches, reduziert. Dabei handelt es sich um einen Anspruch gegen den Schuldner und den Erwerber (meist von Immobilien), wenn der Gläubiger durch eine Rechtshandlung des Schuldners (z. B. Verkauf, Schenkung) benachteiligt wurde, indem er sein Eigentum der Vollstreckung entzogen hat. Meistens schenkt/verkauft der Schuldner die Immobilie an einen Verwandten/eine nahestehende Person und hindert so den Gläubiger (einschließlich des Factors) daran, die Vollstreckung durchzuführen.

Das Projekt schlummert schon seit geraumer Zeit, und interessanterweise ist in der neuen Version des Tages 18.08.2023 ist dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt worden.was bedeutet, dass es im Umfang unseres Interesses ab dem 1.1.2024 in Kraft treten kann.

# Was ist der Zweck der vorgeschlagenen Änderungen?

In der Begründung des Entwurfs ist zu lesen, dass das Hauptziel des Gesetzes darin besteht, die Gläubiger zu schützen, die in Situationen, in denen sie ihre Schulden mittels einer pauliańska-Klage geltend machen, häufig wirtschaftlich schwache Subjekte sind, und dass die derzeitige Gerichtsgebühr von bis zu 200 000 PLN eine unnötige Schwächung ihrer Position durch den Staat darstellt. Der Begründung sollte zugestimmt werden.

# Was sich ändern wird

Dem Gesetz über die Gerichtskosten in Zivilsachen wurde der Artikel 13f hinzugefügt, wonach in Fällen, in denen eine vom Schuldner vorgenommene Rechtshandlung zum Nachteil der Gläubiger für unwirksam erklärt wird, wenn die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, eine Pauschalgebühr von 1.000 PLN auf den Wert des Streitgegenstandes von mehr als 20.000 PLN erhoben wird und nicht wie bisher 5% auf den Wert des Streitgegenstandes.

# Was dies für das Factoring bedeutet

Aus Sicht der Factoringbranche (insbesondere der Inkasso-/Rechtsabteilungen) sind die vorgeschlagenen Änderungen positiv zu bewerten. Es ist bezeichnend, dass die Standardsituation des geschädigten Factors als Gläubiger gerade die eines ZDA von mehr als 20.000 PLN ist und der Gläubiger sehr oft bereits einen Vollstreckungstitel hat. Die Ermäßigung der Gerichtsgebühren wird die Gläubiger ermutigen, ihre Rechte aktiv durchzusetzen. Vielleicht wird auch ein Teil des Falles aufgrund der niedrigeren Prozesskosten "aus der Kühltruhe" geholt. Um wie viel kann sich die Position eines Factors verbessern? Im Folgenden finden Sie ein Beispiel dafür, um wie viel die Prozessgebühr sinken wird.

Derzeit Nach dem Inkrafttreten der Änderung
CSP - 100.000 5.000 PLN 1.000 PLN
CSP - 500.000 25.000 PLN 1.000 PLN
WPS - 1.000.000 50.000 PLN 1.000 PLN

Wie man sieht, kann der Unterschied für den Gläubiger - vor allem in diesen großen Fällen - bis zu mehreren Dutzend Mal betragen. Da es nicht unüblich ist, dass in Pauliańska-Verfahren Erfolgsprämien erhoben werden, hat der Gläubiger die Möglichkeit, die anfänglichen Kosten des Verfahrens auf Kosten einer späteren Prämie erheblich zu senken.

# Inkrafttreten

Das Projekt schlummert schon seit geraumer Zeit, und interessanterweise ist in der neuen Version des Tages 18.08.2023 ist dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt worden.was bedeutet, dass es im Umfang unseres Interesses ab dem 1.1.2024 in Kraft treten kann.

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