KSeF - geplante Änderungen und aktueller Stand der Dinge

Nachstehend finden Sie aktuelle Informationen des Finanzministeriums zum KSeF

  • Ein Termin für die Einführung des KSeF

Das MF wird das Datum des Inkrafttretens des KSeF Ende April/Anfang Mai bekannt geben. Ursprünglich war man davon ausgegangen, dass aktive (1.07.2024) und steuerbefreite (1.01.2025) Steuerpflichtige unterschiedliche Termine für den Beitritt zum KSeF haben würden. Derzeit geht die MF davon aus, dass die Beibehaltung eines einzigen Datums für das Inkrafttreten des obligatorischen KSeF für alle Steuerpflichtigen dazu beitragen wird, das Risiko eines vorübergehenden Chaos und zusätzlicher Auslegungsprobleme zu vermeiden.

Die MF hofft, das Gesetzgebungsverfahren zum KSeF bis Juli 2024 abschließen zu können, wobei sie davon ausgeht, dass es mindestens sechs Monate dauern wird. vacatio legiskönnte der obligatorische KSeF im 1. Quartal 2025 beginnen. - vielleicht schon zu Beginn des Jahres, vielleicht aber auch erst ab dem 1.04.2025.

  • Anhänge zu Rechnungen

Als Reaktion auf die Forderungen der Industrie befürwortet die MF die Möglichkeit, Rechnungen Anhänge beizufügen, die aus geschäftlicher Sicht relevante Informationen enthalten. Die MF soll an Lösungen in diesem Bereich arbeiten und entscheiden, ob dies nur das reservierte FV-System abdeckt oder ob es möglich sein wird, z. B. ein PDF hinzuzufügen.

  • Offline-Fakturierung

Ursprünglich sollte die Möglichkeit, Rechnungen offline auszustellen, nur bei Systemausfällen, geplanter Nichtverfügbarkeit des Systems oder Problemen auf Seiten des Steuerpflichtigen bestehen. Derzeit erwägt die MF, diese Möglichkeiten in der Anfangsphase des KSeF-Betriebs für alle Situationen zu erweitern, vorausgesetzt, die Rechnung muss spätestens am nächsten Arbeitstag in das System hochgeladen werden.

  • Breakout von KSeF für Kleinunternehmer

Die MF schlägt vor, für Kleinstunternehmer die Papierform der Rechnung beizubehalten. Dabei handelt es sich um Dokumente mit einem Wert von weniger als 450 PLN, wobei der Gesamtbetrag dieser Rechnungen auf monatlicher Basis 10.000 PLN nicht überschreitet. In der Praxis könnte es sich dabei um kleine Handwerksbetriebe handeln - Schuhreparaturen, Schlüsselanhänger und ähnliche kleine Dienstleistungsbetriebe. Gleichzeitig würde dies eine zusätzliche Verpflichtung mit sich bringen, die durch Papierrechnungen bestätigten Verkäufe in den JPK_VAT-Aufzeichnungen zu kennzeichnen.

  • Rechnungen für Verbraucher

Aufgrund von Forderungen von Einzelhändlern aus der Industrie (Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Rechnungen an Kassen in stationären Geschäften, Vermischung von zwei Arten von Verkaufsrechnungen, Schwierigkeiten bei der Identifizierung des Status des Auftragnehmers) sollen Verbraucherrechnungen in KSeF nur noch auf freiwilliger Basis ausgestellt werden. Der Verbraucher erhält dann eine Rechnung, die mit einem QR-Code versehen ist, um sie im System abzurufen. Für diejenigen, die keine B2C-Rechnungen in KSeF ausstellen wollen (wahrscheinlich die Mehrheit der Unternehmen), wird es eine Erleichterung in Form des so genannten Selbstidentifizierungsprinzips geben. Umsatzsteuerpflichtige, auch solche, die von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen bei Einkäufen für die Zwecke der gewerblichen Tätigkeit eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Ohne eine in KSeF ausgestellte Umsatzsteuerrechnung wird ihnen das Recht auf Abzug der abzugsfähigen Kosten für Einkommensteuerzwecke entzogen.

  • Informationstätigkeiten

MF ist sich einiger Informationen bewusst, die das Chaos plant:

  • in der zweiten Hälfte des Monats April 2024 die Einführung einer mobilen Anwendung zur Bedienung des Systems;
  • Anfang Mai 2024 eine umfassende Informationskampagne zum KSeF, einschließlich Schulungen in den örtlichen Finanzämtern und Lehrvideos;
  • ab Juli 2024 die KSeF-Hotline im Rahmen der Nationalen Steuerinformation. Andererseits wird eine mobile Anwendung zur Bedienung des Systems schon früher, in der zweiten Aprilhälfte, eingeführt werden.

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