Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaftskriminalität

# Was wir tun

 

Als einer der wenigen bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung im Bereich der Wirtschaftskriminalität (sog. Management Crime).

Unser Angebot ist u.a. auf Prävention ausgerichtet und betrifft interne Audits und die Einführung von Compliance-ähnlichen Regelungen, Versicherungen für Manager, Vorbeugung von Risikosituationen - denn wir unterstützen präventive Maßnahmen, die Sie ruhig schlafen lassen. Das Team für Strafrecht und Wirtschaftsrecht wird von Rechtsanwalt Łukasz Jaśkowiak geleitet.

# Was wir tun können, um zu helfen

Wir bieten auch laufende Beratung und strafrechtliche Ermittlungen an:

  • Strafrechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • strafrechtliche Haftung für Handlungen zum Nachteil des Unternehmens (einschließlich Missmanagement)
  • Gläubigerbeleidigung
  • Probleme der Behinderung der Justiz
  • unzuverlässige Buchführung
  • Straftaten des Vertrauensmissbrauchs
  • Straftaten der Bestechung von Führungskräften und der Korruption von Führungskräften.

Łukasz Jaskowiak

Rechtsanwalt | Geschäftsführender Gesellschafter

+48 510 296 656
lukasz.jaskowiak@jns.legal

Sehen Sie die Auswirkungen unseres Handelns

Kontakt zur Geschäftsführung


Ausarbeitung eines Verwaltungsvertrags zur Minimierung des Risikos möglicher Ansprüche gegen das Unternehmen im Falle eines Fehlers

Umfassende Verteidigung des Mandanten gegen den Vorwurf, das Unternehmen einem erheblichen Schaden ausgesetzt zu haben


Vollständige Vertretung des Mandanten in allen Phasen des Falles. Analyse der gesammelten Beweise und Bewertung ihrer Richtigkeit und Relevanz in Bezug auf die erhobenen Vorwürfe sowie Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Anzeige einer möglichen Straftat zum Nachteil der Gesellschaft durch ein Vorstandsmitglied


Detaillierte Prüfung des Unternehmens, Vorbereitung einer Anzeige wegen einer möglichen Straftat zum Nachteil des Unternehmens durch ein Mitglied der Geschäftsleitung, Vertretung des Geschädigten und Erarbeitung einer individuellen Lösung zur Behebung des entstandenen Schadens und zur Verhinderung solcher Vorfälle in der Zukunft.

Streit eines Managers mit seinem ehemaligen Unternehmen


Umfassende Vertretung eines Geschäftsführers gegen Ansprüche eines von ihm ehemals geführten Unternehmens, die mit der Einstellung des Verfahrens durch Kündigung des Unternehmens und der Einleitung eines Verfahrens wegen fahrlässiger Strafantragstellung endete