Über "Verbraucherwechsel" haben wir geschrieben hier immer näher. Heute wurde der Gesetzentwurf dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt, was bedeutet, dass er am 1. September 2021 in Kraft treten wird.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß Artikel 8 des Gesetzes "für Wechsel, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt wurden, die früheren Bestimmungen gelten".
Der Fortschritt der Arbeiten kann verfolgt werden hier.