GIIF-Bericht über AML für 2019

Ein Bericht des Generalinspekteurs für Finanzinformationen ("GIIF") der Umsetzung des Gesetzes vom 1. März 2018 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Jahr 2019.

Das Dokument enthält nicht viele Informationen über die Factoring-Branche. In dieser Hinsicht war der Bericht 2018, in dem die GIIF auf die Ergebnisse einer Umfrage des CSO über die Aktivitäten von 50 Factoring-Unternehmen (von denen 22% Banken waren, die Factoring als Nebentätigkeit betrieben) verwies, etwas interessanter. Von den genannten Nicht-Banken-Factoring-Gesellschaften gehörten fast 59% zu Kapitalgruppen (von denen 2 Gesellschaften Muttergesellschaften und 2 andere sowohl Mutter- als auch Tochtergesellschaften waren).

Der diesjährige Bericht über streng Beim Factoring geht es nur um die Frage der Unterstellung unter das Gesetz und die Anzahl der Unternehmen im Sinne der PKD.

Andere erwähnenswerte Themen:

  1. Erstes Jahr des Gesetzes. Das Berichtsjahr 2019 war das erste volle Jahr des neuen Gesetz vom 1. März 2018 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  2. Nationale Risikobewertung. Im Juli 2019. Die GIIF hat - in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für finanzielle Sicherheit, kooperierenden Einrichtungen und verpflichteten Institutionen - die erste nationale Risikobewertung zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt und veröffentlicht. Anhang 2 der nationalen Risikobewertung enthält eine Beschreibung möglicher Geldwäsche-Risikoszenarien und Anhang 3 eine Beschreibung möglicher Terrorismusfinanzierungs-Risikoszenarien unter Verwendung von auf dem Finanzmarkt und außerhalb des Finanzmarktes verfügbaren Produkten und Dienstleistungen. Das Dokument ist im Zusammenhang mit der Verpflichtung der verpflichteten Institute relevant, folgende Dokumente zu erstellen und zu aktualisieren eigene Risikobewertungen.
  3. Zunahme der Zahl der Meldungen. Im Vergleich zu 2018 stieg die Zahl der in der GIIF durchgeführten analytischen Fälle um 16%. Die Zahl der Meldungen über mutmaßliche Geldwäschedelikte stieg um 74%, und der Gesamtbetrag der verdächtigen Vermögenswerte belief sich auf etwa 11,3 Mrd. PLN.
  4. Anstieg der Zahl der gesperrten Konten. Auch die Zahl der von der GIIF gesperrten Bankkonten hat sich mehr als verdoppelt (302 Sperren im Jahr 2018 gegenüber 640 Sperren im Jahr 2019). Eine analoge Situation ergab sich bei den Aussetzungen von Finanztransaktionen (ein Anstieg von 15 auf 37). Auf den gesperrten Konten wurden Gelder im Gesamtwert von rund 208 Mio. PLN angesammelt und Transaktionen in Höhe von 31 Mio. PLN ausgesetzt.
  5. CRBR. Im Oktober 2019 wird gemäß den Bestimmungen des AML-Gesetzes ein Zentralregister der tatsächlichen Begünstigten.
  6. AML-Änderung. Im Jahr 2019 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche geändert (Änderung: Gesetz vom 16. Oktober 2019 zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Gesetzblatt Nr. 2088), dessen Bestimmungen am 30. November 2019 in Kraft traten.
  7. Meldung von überschwelligen Transaktionen. Derzeit werden alle Daten elektronisch übermittelt, auch innerhalb des IKT-Systems der GIIF, was eine Automatisierung des Prozesses auf Seiten der verpflichteten Einrichtung ermöglicht. Mitte Juli 2019 wurde der Kanal für die Übermittlung von Dateien per E-Mail geschlossen.
  8. ML-Verbrechensmuster. Der Bericht beschreibt neue Analyselinien und Muster krimineller Aktivitäten, die auch das Factoring betreffen können. Ein polnischer Firmenmantel mit einem Mindeststammkapital von 5.000 PLN, der in einem virtuellen Büro angesiedelt ist und von Ausländern (hauptsächlich Staatsangehörigen osteuropäischer Länder) bei Geschäften mit ausländischen Unternehmen verwaltet wird, wurde als besonders risikoreiches Unternehmen identifiziert (d.h. es taucht häufig in ML-Schemen auf). Diese Arten von Briefkastenfirmen hatten keine Vermögenswerte, keine technischen Voraussetzungen, keine Mitarbeiter - sie vermittelten den Transfer von Geldern im Gegenwert von mehreren bis sogar mehreren hundert Millionen Zloty pro Jahr. Bei den Geschäftspartnern handelte es sich fast ausschließlich um Unternehmen aus anderen Ländern, und die Währung der Transaktionen war meist der US-Dollar und der Euro. Einige der Unternehmen waren überhaupt nicht steuerlich registriert oder wurden aus dem Mehrwertsteuerregister gestrichen. Andererseits reichten einige von ihnen Steuererklärungen und JPK-Dateien ein, aber eine detaillierte Analyse ergab oft zahlreiche Fehler und Ungenauigkeiten zwischen den Erklärungen und den tatsächlich durchgeführten Überweisungen.
  9. Schecks. Es ist zu bedenken, dass die GIIF in der zweiten Jahreshälfte 2018, die ein Übergangsjahr war (Änderung des Rechtsstatus der AML), ausnahmsweise keine Kontrollen durchgeführt hat. Im Jahr 2019 war die Situation anders und es gab bereits 20 Kontrollen und es werden letztendlich immer mehr werden. Darüber hinaus wurden im Jahr 2019. Die GIIF führte Fernkontrollen, sogenannte "Off-Site-Kontrollen", unter anderem bei Banken und Zahlungsinstituten durch. Kontrollen wurden auch von Aufsichtsinstitutionen (einschließlich der NBP und der FSA) durchgeführt.
  10. Whistleblowing. Im Jahr 2019 erhielt die GIIF (per E-Mail und Post) 17 Berichte über tatsächliche oder potenzielle AML-Verstöße von sogenannten Whistleblowern.

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