Aktuelle Rechtsfragen in der Branche - Juli 2020.

In den letzten beiden Jahren gab es eine massive Gesetzesoffensive für die Factoring-Branche. Der jetzige Sommer war, zumindest theoretisch, etwas ruhiger. Dies hat dazu geführt, dass einige der kleineren rechtlichen Probleme, mit denen die Factoring-Branche konfrontiert ist, ans Licht gekommen sind. Im Folgenden werden nur einige von ihnen subjektiv dargestellt, da es nicht möglich ist, sie auf einer allgemeinen Ebene zu lösen, ohne Kenntnis der Modus Operandi Faktor betroffen. Die meisten Probleme betreffen die MPP und Rechtsstreitigkeiten.

  1. Abschluss von Factoringvereinbarungen im Fernabsatz

In den letzten Monaten haben sich die Bemühungen der Factoring-Unternehmen verstärkt, Factoring-Verträge sicher abzuschließen und Sicherheiten aus der Ferne zu stellen. Einige haben sich für elektronische Signaturen, qualifizierte Signaturen oder andere Lösungen entschieden. Es gibt viele Möglichkeiten - die Zeit wird zeigen, welche davon funktionieren, und Der wirkliche Test wird erst dann stattfinden, wenn die ersten Gerichtsverfahren auf der Grundlage dieser Unterlagen verhandelt werden..

  1. Zentralregister der tatsächlichen Begünstigten

Das Zentrale Register der Begünstigten (Central Register of Beneficial Beneficiaries, CRBR) ist seit dem 13. Oktober 2019 in Betrieb, und die Frist für die endgültige Einreichung ist vor einer Woche abgelaufen. Die fehlende Offenlegung der Begünstigten für ein Unternehmen, das Factoring beantragt, ist ein Problem, mit dem sich die zuständige AML-/Compliance-Funktion jedes Factoring-Unternehmens auseinandersetzen muss.

  1. Probleme mit MPP (Split Payment)
  • Stopfen" der Mehrwertsteuer in Zahlungen

Es ist nach wie vor problematisch, mit Schuldnern umzugehen, die MPP-Zahlungen leisten, insbesondere in der Weise, dass sie versuchen, die gesamte Mehrwertsteuer in eine einzige Überweisung zu packen (vor allem die erste). Dieses verwerfliche Verhalten ist das Ergebnis von Zahlungsstaus und manchmal sogar der berechnenden Verwendung von Mehrwertsteuergeldern, die immerhin frei von Pfändungen sind.

  • Verpflichtende MPP auf Rechnungen

Auch die Erfassung der obligatorischen MPP auf Rechnungen kann weiterhin viele Probleme verursachen, ebenso wie die problematische Kombination mehrerer Posten auf einer einzigen Rechnung durch Rechnungsaussteller, auch für Waren, die unter die obligatorischen MPP fallen und solche, die nicht darunter fallen.

  • Durchführung einer Gerichtsvollzieherpfändung im Rahmen der MPP (Split Payment)

Ein weiteres interessantes Problem sind die Regeln für die Vollstreckung von Schuldpfändungen in Abhängigkeit von der Art der Überweisung. Die Situation ist hier anders, wenn die Vollstreckung für eine Mehrwertsteuerschuld erfolgt (in diesem Fall wird das Mehrwertsteuerkonto des Schuldners ohnehin von der Behörde gepfändet) und anders, wenn es sich um eine andere Schuld handelt, insbesondere wenn sie von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. Eine gewisse Hilfe bieten die Erläuterungen der MF zur IRP sowie mehrere Einzelauslegungen, aus denen hervorgeht, dass eine Überweisung an einen Gerichtsvollzieher keine Zahlung für die erworbenen Waren oder Dienstleistungen darstellt, da es sich hier um einen neuen Zahlungstitel handelt, d.h. um die Realisierung der Vollstreckung in eine gepfändete Forderung. Trotz dieser Hinweise bleibt das Problem bestehen und ist nicht eindeutig und verbindlich geklärt worden.

  1. Mehrwertsteuer-Weißliste

Wir haben bei verschiedenen Gelegenheiten über die Weiße Liste der Mehrwertsteuer geschrieben, unter anderem. hier i hier. Viele der bisher gemeldeten Probleme wurden gelöst, aber einige Probleme bleiben bestehen, insbesondere die fehlende Offenlegung aller Konten auf der Liste, gelegentliche Probleme mit Abtretungskonten sowie Probleme mit Treuhandkonten im Zusammenhang mit MPP. Dies beinhaltet manchmal direkte Zahlungen.

  1. Gerichtliche (verfahrensrechtliche) Fragen
  • Nichtrückzahlung der Anmeldegebühr in einem Mahnverfahren

Ist jemandem von Ihnen aufgefallen, dass die Gerichte nicht mehr ¾ der Gebühr für eine Klageschrift an den Factor zurückzahlen, nachdem der Mahnbescheid rechtskräftig geworden ist? Dies ist auf die Änderung der ZPO zurückzuführen, die im August 2019 in Kraft getreten ist. Die Änderung ist für die Branche spürbar und schmerzhaft, da sie das Risiko der Geltendmachung dieses Betrags auf den Factor verlagert, indem sie ihn von der Zahlungsfähigkeit des verklagten Schuldners abhängig macht. Ein Beispiel: Bei einer Gebühr von 10.000 PLN hat der Factor bisher nach Rechtskraft des Mahnbescheids 7.500 PLN vom Gericht erstattet bekommen und die restlichen 2.500 PLN vom Schuldner eingefordert. Jetzt wird er überhaupt keine Erstattung erhalten, sondern muss die gesamten 10.000 PLN vom Schuldner (der möglicherweise zahlungsunfähig ist) einfordern. Bei Massenverfahren gegen Factoring-Empfänger wird sich dieser für den Factor nachteilige Unterschied bemerkbar machen.

  • Probleme bei der Zustellung von Post an Beschuldigte

Eine weitere ungünstige und bereits spürbare Änderung für die Prozessparteien ist die Einschränkung der Zustellungsfiktion und die Anwendung von Artikel 139'1 ZPO, der manchmal die Zustellung einer Klageschrift durch einen Gerichtsvollzieher vorschreibt.

  • Das Problem der gerichtlichen Zuständigkeit bei Klagen gegen den Empfänger

Die Rechtsabteilungen beobachten mit Besorgnis die Änderungen in der bisherigen Praxis der Verklagung von Empfängern. Bisher stellte die Bestimmung über die alternative Zuständigkeit (Artikel 34 ZPO) den Überweisungscharakter einer Geldschuld auch im Falle einer Forderungsabtretung fest, was von der Rechtsprechung gestützt wird. Die Änderung wurde vom Gesetzgeber u. a. damit begründet, dass: Nach den derzeitigen Regeln für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts führt dies zu einer unverhältnismäßigen Belastung der "Großstadt"-Gerichte im Vergleich zu den "Provinz"-Gerichten. Dies hat zur Folge, dass die Wartezeiten für die Entscheidung desselben Falles vor einem "Metropolitan"-Gericht erheblich (manchmal um ein Vielfaches) länger sind als vor einem "Provinz"-Gericht. Die Auswirkungen dieses Praxiswechsels sind deutlich spürbar. Diese Situation hat eine rasche Anpassung der verwendeten Vertragsvorlagen (einschließlich u. a. der ZoC) an die neue Realität und den Rückgriff auf einige vergessene, aber immer noch relevante Gerichtsentscheidungen erforderlich gemacht.

Ich ermutige die Vertreter der Rechtsabteilungen der Industrie, gemeinsame Standards und Lösungen in diesem Bereich zu entwickeln; Interessenten wenden sich bitte an mich.

  • Haftbefehlsverfahren bei Scans

2019 werden die Gründe für den Erlass von Mahnbescheiden im Rahmen von Unterlassungsklagen erweitert - eine für die Wirtschaft günstige Änderung ist die Hinzufügung der Tatsache des Nachweises der Zustellung einer Rechnung an den Schuldner als Grundlage für den Erlass eines Mahnbescheids, wenn der Kläger einen geldwerten Vorteil geltend macht (Artikel 485§2'1 CCP). Bekanntlich arbeitet die Factoring-Branche bei Finanzierungen hauptsächlich mit Scans und Salden. Die Gerichte verfolgen daher einen anderen Ansatz beim Erlass von Unterlassungsklagen in diesem Bereich. Angesichts der weiten Verbreitung von nicht unterzeichneten Rechnungen spricht nichts dagegen, aus solchen Dokumenten einen Zahlungsbefehl zu erlassen.

  • Unterlassungsklagen gegen Vorstandsmitglieder

Es ist schwer zu verstehen, warum die Gerichte derzeit zögern, Fälle, die sich auf Artikel 299 des Handelsgesetzbuchs stützen, im Wege eines Unterlassungsverfahrens zu lösen. Die derzeitigen Vorschriften machen eine Reihe von Dokumenten (Vollstreckungstitel + Entscheidung über die unwirksame Vollstreckung + Auszug aus dem nationalen Gerichtsregister) zu einer Reihe von offiziellen Dokumenten, die den Erlass eines Zahlungsbefehls im Wege eines Haftbefehls ermöglichen.

Ich ermutige die Rechtsabteilungen der Industrie, eine Datenbank mit Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich (oft unveröffentlichte Urteile) anzulegen. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie daran interessiert sind.

  • Verschwundenes Brett

Das Problem der "verschwindenden Verwaltung", d. h. der korrekten Einreichung einer förmlichen Kündigung, um Gerichts- und Gerichtsvollzieherverfahren zu behindern, bleibt problematisch.

  1. Andere

Der Zeitraum von einigen Monaten seit Beginn der Coronavirus-Pandemie hat auch eine Reihe anderer rechtlich problematischer Fragen aufgeworfen, wie z. B. Vertragsdurchsetzung, höhere Gewalt, Versicherungsdeckelung, Subventionsverträge, WIBOR-Abrechnungen usw. Einige dieser Ich habe bereits im März/April signalisiert . Erfreulicherweise stabilisiert sich die Lage langsam.

Im Prinzip wurden für die meisten der oben genannten rechtlichen Probleme bereits einige Lösungen geschaffen, aber viele von ihnen sind in der täglichen Praxis immer noch lästig.

Gibt es noch andere aktuelle Rechtsfragen, die Sie tagtäglich erleben und die ich hier nicht aufgeführt habe? Ich möchte Sie ermutigen, sie in den Kommentaren hier und/oder auf LinkedIN zu diskutieren.

Teilen auf...

Lesenswert

Bartosz Nadra

Rechtsanwalt | Geschäftsführender Gesellschafter

1TP5Zeitfactoring

Der erste polnische Blog über die rechtlichen Aspekte des Factoring

Łukasz Jaskowiak

Rechtsanwalt | Geschäftsführender Gesellschafter

1TP5ZeitDie Immobilien von heute

Ein Blog, der dem Immobilienrecht im weitesten Sinne gewidmet ist

Piotr Szwechłowicz

Rechtsberater | Geschäftsführender Gesellschafter

1TP5ZeitTransport

Willkommen auf dem Blog, der dem öffentlichen Verkehr und der TSL-Branche gewidmet ist.