[AML] Nationale Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (2023)

(1) Einleitung

Am 7.12.2023. Die GIIF veröffentlichte eine neue nationale Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (2023). Wie wichtig dieses Dokument ist, zeigt die Tatsache, dass die vorherige Bewertung aus dem Jahr 2019 und somit vor dem COVID-Zeitraum stammt.

(2) Dokumente

Die Dokumente sind zu finden unter hier. Das Set enthält:

  • NATIONALE RISIKOBEWERTUNG ZUR GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG
  • ANHANG 1 Methodik für die Durchführung einer nationalen Risikobewertung in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • ANHANG 2 Analyse der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken nach Sektoren
  • ANHANG Nr. 3 Analyse der überschwelligen Transaktionen (über 15.000 EUR) in den Jahren 2020 - 2022

(3) Bedeutung der Dokumente / Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die nationale Bewertung ist im Gesetz über die Bekämpfung der Geldwäsche (Kapitel 4: Nationale Risikobewertung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Risikobewertung der verpflichteten Institute) - Artikel 25-32 - fest verankert.

Welche Bedeutung hat dies für die verpflichteten Institute? Gemäß Artikel 27 des AML-Gesetzes:

  • Die verpflichteten Institute ermitteln und bewerten die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, unter Berücksichtigung von Risikofaktoren in Bezug auf Kunden, Länder oder geografische Gebiete, Produkte, Dienstleistungen, Transaktionen oder deren Lieferkanäle. Diese Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Größe des verpflichteten Instituts.
  • Bei der Risikobewertung müssen die verpflichteten Institute kann der geltenden nationalen Risikobewertung Rechnung tragensowie den in Artikel 6 Absätze 1 bis 3 der Richtlinie 2015/849 genannten Bericht der Europäischen Kommission.
  • (3) Die in Absatz 1 genannten Risikobewertungen werden von den verpflichteten Instituten in Papierform oder in elektronischer Form erstellt und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, aktualisiert, insbesondere wenn sich die Risikofaktoren in Bezug auf Kunden, Länder oder geografische Gebiete, Produkte, Dienstleistungen, Transaktionen oder deren Übermittlungswege oder die in Absatz 2 genannten Dokumente ändern.

(4) Was ist mit Factoring?

Die Frage bleibt also: Werden wir in der nationalen Risikobewertung etwas finden, das sich ausschließlich auf Factoring bezieht? Werden wir etwas finden, das für die Aktualisierung unserer eigenen AML-Dokumentation geeignet ist? Es gibt nicht viel Material, aber es ist es wert, zitiert zu werden.

  • Nationale Risikobewertung

Eine Factoring-Vereinbarung ist in der Regel wird als Form der Begleichung von Forderungen für erbrachte Waren oder Dienstleistungen und zur Finanzierung von Transaktionen verwendet. Er gehört zu den unbenannten Verträgen, d. h. er ist nicht durch positives Recht geregelt. Es handelt sich um einen zweiseitigen Vertrag zwischen dem Factor und dem Factor. Damit er abgeschlossen werden kann, muss ein Dritter - der Schuldner - anwesend sein. Gegenstand einer Factoring-Vereinbarung ist der Ankauf von (in der Regel kurzfristigen) Forderungen des Schuldners gegenüber dem Factor durch den Factor, verbunden mit der Verpflichtung zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen gegen die Übertragung von Forderungen, den Erwerb bestimmter Dienstleistungen und die Zahlung von Provisionen und Zinsen.

Beispiel
Die Generalinspektion für Finanzinformationen erhielt 2 Meldungen von verschiedenen verpflichteten Institutionen über ein Unternehmen, das im Bereich des Großhandels mit anderen Haushaltsartikeln tätig ist. Im Zuge der Analyse der erhaltenen Informationen wurden Überprüfungen in Bezug auf das angegebene Unternehmen durchgeführt - Überprüfungen in den Datenbanken der GIIF - und es wurden Daten über weitere 3 Bankkonten eingeholt, die für das oben genannte Unternehmen geführt werden. Im Zusammenhang mit der Beschaffung zusätzlicher Informationen wurden die Banken, die Bankkonten für das Unternehmen unterhalten, aufgefordert, die Kontoverläufe des derzeitigen Unternehmens zu übermitteln. Gleichzeitig wurden Internetrecherchen zu diesem Thema durchgeführt (Analyse der Website des Unternehmens, das sich auf seiner eigenen Domain als Direktimporteur von Produkten aus China und Indonesien bezeichnete). Die Verdachtsmomente in diesem Fall waren: das Muster der durchgeführten Transaktionen, die Transfers zwischen den Unternehmen, die Höhe der getätigten Transfers (sogenannte "runde" Transaktionsbeträge) und die festgestellten persönlichen und kapitalmäßigen Verbindungen. Die Analyse des Falles ergab, dass das Unternehmen im Rahmen eines mit einer Factoring-Gesellschaft geschlossenen Vertrages über Reverse Factoring184 Verpflichtungen gegenüber sechs Gegenparteien (verbundene Unternehmen: Personen-, Transaktions- und Kapitalbeziehungen) erfüllte, die nach Erhalt der Gelder (in der Regel am Tag des Eingangs) Überweisungen an das betreffende Unternehmen unter dem Titel "Rückgabe des Vorschusses" oder "Rückgabe der Einlage" anordneten. Gleichzeitig überwies das Unternehmen einen erheblichen Teil der so erhaltenen Gelder an die Einrichtung (Finanzvermittler/Online-Wechselstube). Die Analyse der Daten ergab, dass es keine Transaktionen gab, die die Einfuhr von Waren aus Asien bestätigten, und die vorgelegten Rechnungen, auf deren Grundlage die Zahlungen beglichen wurden, ließen Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit aufkommen. Darüber hinaus blieben einige der Geschäftspartner des Unternehmens im Interesse einer der Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit dem anhängigen Verfahren wegen des Gesetzes 271a § 1 des Strafgesetzbuches (geistige Fälschung eines Dokuments in Form einer Rechnung). Nachdem die GIIF in dem betreffenden Fall Material gesammelt hatte, leitete sie einige Wochen nach Eingang der Meldungen der verpflichteten Institute die Meldung an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weiter, die diese dann an die Staatsanwaltschaft weiterleitete, die das Verfahren beaufsichtigt, das unter anderem gegen den Finanzvermittler/die Online-Wechselstube geführt wird.

Tabelle Nr. 21 - Typologien nach Kategorien für die Jahre: 2020 - 2022

Name der Typologie Anzahl der Fälle
durchgeführt
im Jahr 2022.
Allgemein
Nummer
Angelegenheiten
REAL.
w 2022
r.
%
Angelegenheiten
realisiert.
w 2022
r.
Nummer
Angelegenheiten
realisiert
nych
im Jahr 2021.
Gesamtzahl
REAL.
im Jahr 2021.
% betrifft
realisiert.in
2021 r.
Anzahl der Fälle
durchgeführt
im Jahr 2020.
Allgemein
Nummer
REAL.
im Jahr 2020.
Prozentsatz
Angelegenheiten
realisiert.in
2020 r.
Factoring 0 443 0,0% 0 526 0,0% 0 540 0,0%
  • ANHANG 2 Analyse der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken nach Sektoren

Tabelle 19

Art der in Anspruch genommenen Dienstleistungen,
Finanzprodukte
Factoring
Allgemeine Beschreibung der Risiken Der Einsatz von Factoring zur Legitimierung von Geldern aus
aus illegalen Quellen
Das Risikoszenario (d.h.
mögliches Beispiel eines Vorkommens
Risiken)
Ein auf dem polnischen Markt tätiges Unternehmen (der "Factor") schloss mit zwei ausländischen Unternehmen (den "Factors") einen Factoring-Vertrag ab, auf dessen Grundlage es die gekauften Waren bezahlte. Die Mittel, die den Konten des polnischen Unternehmens gutgeschrieben wurden, stammten unter anderem aus Barzahlungen, die von Ausländern an Geldautomaten geleistet wurden. Das polnische Unternehmen, das für die Straftat benutzt wurde, wurde von einem Ausländer als so genanntes "ready-made"-Unternehmen gekauft, um es den Strafverfolgungsbehörden zu erschweren, die tatsächlich für das Verfahren verantwortlichen Personen zu finden.
Grad der Gefährdung 2
Begründung für das Niveau
Schwachstellen
Factoring-Dienstleistungen in Form von Tilgung durch den Dienstleister
Auf dem Finanzmarkt wird das Factoring von ausstehenden Forderungen von Unternehmen gegenüber ihren Geschäftspartnern eingesetzt. Auf diesem Markt ist es ziemlich schwierig, die Identität des Auftraggebers zu verschleiern. Zwischen dem Factor und den Factoren kann es zu internationalen Transaktionen kommen. Ein Unternehmen, das einen Factoring-Dienst in Anspruch nimmt, ist schneller in der Lage
erhält die aus der Transaktion resultierenden Mittel.
Alle Einrichtungen, die diese Dienste anbieten, sind IO. Diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind, sind sich ihrer PPP/PFT-Verpflichtungen in gewissem Maße bewusst.
Die Behörden der öffentlichen Verwaltung haben Kenntnisse über die PP/FT-Risiken in diesem Bereich. Die GIIF ist in der Lage, Informationen zu sammeln und zu analysieren. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Fall von Geldwäsche im Rahmen der analysierten Szenarien aufgedeckt wird, gefolgt von der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung der Täter als Ergebnis einer Untersuchung/Fahndung.
Die nationale und internationale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen ist auf einem relativ guten Niveau. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen weitgehend dem Umfang der
das analysierte Risiko.
Stufe der Bedrohung 2

54

Begründung für das Niveau
Risiken
Factoring ist eine Dienstleistung, die von einem Factor erbracht wird und den Ankauf von Rechnungen von einem Unternehmen beinhaltet, das ein Lieferant von Waren oder ein Auftragnehmer von Dienstleistungen für seine Gegenparteien ist. Kriminelle können eine legitime Factoring-Gesellschaft (die von ihnen kontrolliert wird) nutzen, um Geld aus illegalen Quellen zu legitimieren. Die angegebene Methode der Geldwäsche ist eine für Kriminelle wenig attraktive Methode der Geldwäsche. Es liegen Informationen darüber vor, dass diese Art von Tätigkeit zur Begehung von Straftaten genutzt wird, die der Geldwäsche zugrunde liegen. SCHLUSSFOLGERUNG: Die Nutzung von Factoring zur Legitimierung von Geldern aus illegalen Quellen stellt ein mittleres Geldwäscherisiko dar.

Factoring-Anbieter sollten besonders auf die Überprüfung der die Herkunft der Vermögenswerte, die im Falle eines Factoring-Dienstes die Überprüfung der Grundlage umfassen, auf der der Kunde des verpflichteten Instituts Rechnungen ausgestellt hat. Laufende Überwachung der Wirtschaftsbeziehungen und Überprüfung der Quellen Immobilienwerte, kann auch eine Analyse der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Kunden und seine Gegenparteien.

Aufgrund der Art der von den verpflichteten Einrichtungen durchgeführten Tätigkeiten aus dem Bereich der sonstigen Finanzinstitutionen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Art der Beziehung zu verstehen die von den Kunden ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die Quelle der Wertschöpfung Vermögenswerte, die dem Kunden zur Verfügung stehen.

(5) Zu treffende Maßnahmen

Unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlage für die nationale Bewertung und insbesondere des Wortlauts von Artikel 27 des AML-Gesetzes sollten die derzeit verpflichteten Institute die Auswirkungen der nationalen Bewertung auf ihre Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von AML- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit prüfen und dabei Risikofaktoren in Bezug auf Kunden, Länder oder geografische Gebiete, Produkte, Dienstleistungen, Transaktionen oder deren Lieferkanäle berücksichtigen, die in der nationalen Risikobewertung angesprochen werden. Einfacher ausgedrückt, sollten sie die Notwendigkeit einer Aktualisierung ihrer Verfahren zur Einhaltung der AML-Vorschriften prüfen. Diesbezüglich Die Anwaltskanzlei kann helfen.

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