# Einführung
Für die Gläubiger günstige Änderungen sind schon seit einiger Zeit in Sicht. Neben der Änderung der Gebühr für eine pauliańska-Beschwerde (527 KC) auf 1.000 PLN ab dem 01.01.2024 wurde der Umfang der Informationen, die den Gerichtsvollziehern vom Finanzamt zur Verfügung gestellt werden, um folgende Punkte erweitert JPK_VAT-Erklärungen. Die Änderung betrifft § 3 der Verordnung des Finanzministers vom 01.09.2022 über die Gebühr für die Überlassung von dem Steuergeheimnis unterliegenden Informationen an Gerichtsvollzieher.
# JPK_VAT-Erklärungen zur Einsichtnahme verfügbar
Indem das Finanzamt dem Gerichtsvollzieher Informationen über die eingereichten Steuererklärungen zur Verfügung stellt, hat es auch Zugriff auf die eingereichten JPK_-Mehrwertsteuererklärungen und damit auf die Daten des Auftragnehmers (insbesondere TIN). Der Grund dafür ist, dass der Schmerz der Gläubiger in Vollstreckungsverfahren in der Regel darin bestand, dass sie nicht wussten, welche Unternehmen derzeit mit dem Schuldner Handel treiben. Die Schuldner waren nicht besonders bereit, der Vollstreckungsbehörde solche Informationen mitzuteilen, was die Vollstreckung einschränkte.
Allerdings sind die Änderungen nicht nur auf Vollstreckungsverfahren beschränkt sind. Das Privileg kommt auch einem Gläubiger zugute, der eine Sicherheitinsbesondere aus einem Mahnbescheid im Wege der einstweiligen Verfügung oder aus einem Wechsel.
# Ab wann Änderungen und welche Kosten
JPK_VAT Informationen können angefordert werden bei 22.11.2023 r. und wird zur Verfügung gestellt werden unentgeltlich.