CRBR bis 17.07.2020.

Aufgrund eines Serverfehlers hat das Finanzministerium die (wegen der Coronavirus-Pandemie bereits früher verlängerte) Frist für die Meldung von Daten an das Zentrale Register der Leistungsempfänger auf heute verschoben. Wir haben bereits über das CRBR selbst geschrieben hier. Für die Bearbeitung von Factoring-Anträgen und die Tätigkeit der AML / AML-Compliance-Abteilungen in der Factoring-Branche ist dies eine wichtige Information, die nicht intuitiv ist. Die fehlende Offenlegung des Begünstigten für ein Unternehmen, das ab morgen Factoring beantragt, wird bereits eine Situation sein, die geklärt werden muss - insbesondere für diejenigen, die Factoring beantragen und daher zum ersten Mal das Risikoprüfungsverfahren des Factoringunternehmens durchlaufen. Dafür ist natürlich nie genug Zeit - aber vielleicht ist dies auch ein guter Zeitpunkt, um einen Blick auf das CRBR für Factoringunternehmen zu werfen, gegen deren Begünstigtenfeststellungen wir uns zuvor gewehrt haben - es sollte jetzt klar werden, ob unsere Versendungen mit den Feststellungen des Factoringunternehmens selbst übereinstimmen.

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