Änderung des Bankengesetzes (CRD V) soll vom Präsidenten unterzeichnet werden

Am 29. März 2021. Dem Präsidenten der Republik Polen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bankengesetzes und einiger anderer Gesetze zur Unterzeichnung vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an fünf für den Bankensektor relevanten Gesetzen vor:

  • Gesetz vom 14.03.2003 über die Bank Gospodarstwa Krajowego,
  • Gesetz vom 21.07.2006 über die Finanzmarktaufsicht,
  • Gesetz vom 29.07.2005 über den Handel mit Finanzinstrumenten,
  • Gesetz vom 29.08.1997. - Bankrecht und
  • Gesetz vom 5.08.2015 zur makroprudenziellen Aufsicht und zum Krisenmanagement im Finanzsystem

Die Termine für das Inkrafttreten der geplanten Änderungen sind in Artikel 26 des Gesetzentwurfs festgelegt. In der Regel soll dies 14 Tage nach dem Datum der Verkündung des Gesetzes geschehen, obwohl einige Änderungen des Bankengesetzes und des Gesetzes über den Handel mit Finanzinstrumenten für Ende Juni 2021 vorgesehen sind. Weitere Änderungen an diesen Gesetzen und dem Gesetz über die makroprudenzielle Aufsicht und das Krisenmanagement im Finanzsystem werden voraussichtlich erst am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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