Am 31.10.2021 werden die letzten Bestimmungen der AML-Novelle vom 30.03.2021 in Kraft treten. Verpflichtete Institute (einschließlich Factoring-Unternehmen) müssen ihre internen AML-Verfahren in Bezug auf folgende Punkte aktualisieren:
- Regeln zur Feststellung von Diskrepanzen zwischen den im CRBR verfügbaren Daten und den intern getroffenen Feststellungen zur Person des wirtschaftlichen Eigentümers (BR / UBO);
- Regeln für die Dokumentation von Hindernissen bei der Überprüfung der Identität des Unternehmensregisters und von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Identifizierung einer Person in leitender Position als Unternehmensregister ergriffen werden (d.h. solche Hindernisse, die es unmöglich oder zweifelhaft machen, die Person des Unternehmensregisters festzustellen).
Die vorgenannte Änderung macht eine Aktualisierung der AML-Verfahren und der Dokumentation erforderlich.