Wichtige Änderungen der KRS für alle Unternehmen ab 15.03.2018.

Wichtige Änderungen des KRS für alle Unternehmen:

  • Das Register der insolventen Schuldner wird aufgelöst;
  • Neben den Verwaltungsratsmitgliedern müssen auch die Liquidatoren und Bevollmächtigten Folgendes vorlegen eine Erklärung zu den Akten des KRS über die Zustellungsanschrift. Jedes im KRS eingetragene Unternehmen hat 18 Monate Zeit, um diese Adressen zu vervollständigen, andernfalls gilt die Korrespondenz als zugestellt;
  • Ab 1.03.2020. alle Anträge an die NCR müssen elektronisch eingereicht werden. Dies gilt auch für die Jahresabschlüsse und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers die eine qualifizierte Signatur oder eine ePUAP-Vertrauensprofilsignatur erfordern;
  • Auch die Bevollmächtigten (zusätzlich zu den Vorstandsmitgliedern) werden vom KRS auf Vorstrafen überprüft;
  • Der Anwendungsbereich der Zwangspflichten in Abwesenheit eines Verwaltungsrats wurde erweitert;
  • Der Anwendungsbereich wurde erweitert Geldbußen für die Nichtbestellung eines Vorstands. Der Gesamtbetrag der Geldbußen darf in ein und demselben Fall 1.000.000,00 PLN nicht übersteigen. Diese Haftung kann auch Personen treffen, die berechtigt sind, den Vorstand zu ernennen - sogar Aktionäre und Mitglieder von Aufsichtsräten.

Das Änderungsgesetz tritt am 15. März 2018 in Kraft. Einige der Änderungen, die sich speziell auf das elektronische Dokument beziehen, werden zwischen dem 9. April 2018 und dem 1. März 2020 in Kraft treten.

Die Änderung wird den Unternehmern das Leben erleichtern - es wird einfacher sein, die finanzielle Situation von Geschäftspartnern zu untersuchen, da unter anderem der Online-Zugang zu Finanzdaten möglich ist.

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