Kein PESEL im CEiDG = Löschung des Unternehmers aus dem Register nach dem 19.05.2018.

Wichtige Informationen für Einzelunternehmer auf der Grundlage eines Eintrags im CEiDG. Diese Personen, die nach dem 19.05.2018 keine PESEL-Nummer in CEiDG eingetragen haben, können von Amts wegen aus dem Register gestrichen werden! Dies betrifft vor allem Unternehmen, die vor 2012 gegründet wurden und ihre Daten seither nicht aktualisiert haben. Der Grund dafür ist, dass das PESEL vor 2012 nicht für die Gewerbeanmeldung erforderlich war.

Die Quelle dieser Situation sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit und einiger anderer Gesetze, genauer gesagt sein Artikel 61. Nach diesem Zeitraum "Nach Ablauf der Frist (...) löscht das Zentralregister und die Information über die wirtschaftliche Tätigkeit den Unternehmer, dessen Eintrag nicht die PESEL-Nummer enthält.". Die dort genannte Frist ist der 19.05.2018. Die Bestimmung ist kategorisch und lässt keinen Raum für eine andere Auslegung.

Die Folgen eines (auch unwissentlichen) Ausscheidens aus dem CEiDG können sowohl für den Unternehmer selbst als auch für seine Auftragnehmer verheerend sein - vor allem im Hinblick auf die Steuerabrechnungen, insbesondere die Mehrwertsteuer. Daher kann man sich einen Fehler nicht leisten.

Wie kann man überprüfen, ob man einen PESEL in der CEiDG-Datenbank hat?

- durch Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt oder der Handelsregisterabteilung,

- indem Sie sich bei ePuap anmelden (https://prod.ceidg.gov.pl/ceidg/ - Registerkarte "Mein Eintrag", die den PESEL unten auf der Seite enthalten sollte).

Aufgrund dieser Situation empfehlen wir allen Unternehmern, die eine Ein-Personen-Tätigkeit ausüben, zu überprüfen, ob sie ihren PESEL-Eintrag in CEiDG haben. Wir schlagen vor, dass Unternehmer, die Geschäftsbeziehungen mit solchen Personen unterhalten, bis zum Jahresende besonders darauf achten, ob sie in CEiDG eingetragen sind und ob sie den Status eines aktiven Steuerzahlers haben. Die Folgen des Verlusts dieses Status habe ich bereits in einem anderen Artikel im Lesesaal beschrieben: https://jns.legal/nie-rozliczysz-vat-u-od-faktury-wykreslonego-kontrahenta/.

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