Die Regierung hat am 29. Mai 2018 beschlossen. Der Entwurf eines Gesetzes über das Staatsschuldenregister (KRZ). Die Gesetzgebungsarbeiten zu diesem Projekt sind noch im Gange. Der NCR wird Informationen über zahlungsunfähige oder von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Unternehmen oder Unternehmen, gegen die eine unwirksame Vollstreckung eingestellt wurde, offenlegen. Das bedeutet, dass der NCR u.a. die Daten der folgenden Einrichtungen aufnehmen kann:
- die sich in einem Umstrukturierungs- oder Konkursverfahren befinden oder befanden oder gegen die ein Verbot der Ausübung einer Geschäftstätigkeit verhängt wurde;
- die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen (unbeschränkt) haften, wenn die Gesellschaft in Konkurs geht oder der Antrag mangels Masse abgewiesen wird;
- gegen die ein Vollstreckungsverfahren wegen Unwirksamkeit der Vollstreckung eingestellt wurde;
- Unterhaltsverzug, wenn die Vollstreckung erfolglos ist und die Person seit mehr als 3 Monaten im Rückstand ist.
Die Daten werden je nach Art der Daten nach 7 oder 10 Jahren aus dem GRL gelöscht. Die im GRL enthaltenen Daten werden öffentlich und für die Öffentlichkeit zugänglichDas bedeutet, dass jede Person über das Internet auf die darin enthaltenen Informationen zugreifen kann.
In der Begründung des Gesetzentwurfs ist zu lesen, dass eines der Ziele des Gesetzes darin besteht, die Sicherheit des Geschäftsverkehrs zu erhöhen. Der NCR wird für die Unternehmen eine große Erleichterung darstellen, da sie die Zahlungsfähigkeit ihres Geschäftspartners leicht überprüfen können, insbesondere in Verbindung mit den derzeit verfügbaren Online-Finanzausweisen..
Eine Person, die in einem solchen Register eingetragen ist, wird viele Schwierigkeiten haben - von Schwierigkeiten, Geschäfte zu machen, über Schwierigkeiten, Geschäftsbeziehungen aufzubauen, bis hin zu Schwierigkeiten, einen Kredit zu bekommen.
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Das geplante Datum des Inkrafttretens ist 1.02.2019 r.