Kreditinstitute nach der FSA-Aufsicht. Was ist mit B2B-Krediten?

Am 29.08.2023. Die Finanzaufsichtsbehörde veröffentlichte eine Mitteilung "Unterstellung der Kreditinstitute unter die Aufsicht der FSA". in der sie daran erinnerte, dass ab dem 1. Januar 2024 das Verbraucherkreditgeschäft der Kreditinstitute der Aufsicht der FSA unterliegt und dass ein Kreditinstitut die gesetzlichen Anforderungen bis zum 31. Dezember 2023 erfüllen muss, um ab 2024 ein Verbraucherkreditgeschäft betreiben zu können.

Die Ankündigung hat viele Fragen und Zweifel aufgeworfen, ändert jedoch nichts an dem, was bereits seit langem bekannt ist.

# Was ist ein Kreditinstitut?

Die Legaldefinition des Begriffs "kreditgebendes Institut" (in der durch das Gesetz zur Bekämpfung der Produktpiraterie geänderten Fassung) findet sich im Verbraucherkreditgesetz und stützt sich auf die Definition des Begriffs "Kreditgeber" in diesem Gesetz ("Darlehensgeber"- ein Unternehmer im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964. - Zivilgesetzbuches, der im Rahmen seiner wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit ein Versprechen abgibt oder gibt Gewährung Verbraucher Kredit"Kreditinstitut" - anderer Kreditgeber als...). Ein Kreditinstitut ist eine Einrichtung, deren Tätigkeit darin besteht, Verbraucherkredite in Form eines Zahlungsaufschubs des Preises oder der Gegenleistung für den Erwerb der von ihr angebotenen Waren und Dienstleistungen zu gewähren (Artikel 5 Absatz 2a).

# Welche Anforderungen sieht das Gesetz für Kreditinstitute vor?

Bei der Ausübung der Tätigkeit der Kreditvergabe an Verbraucher (Kreditinstitut) unterliegt das Unternehmen bestimmten Anforderungen, unter anderem:

  • die Verpflichtung zur Verwendung einer Bonitätsprüfung (Artikel 9a des Verbraucherkreditgesetzes vom 12. Mai 2011);
  • die Verpflichtung, in Form einer S.A. oder sp. z o.o. zu operieren (mit einem Aufsichtsrat) mit einem Stammkapital von mindestens 1.000.000 PLN, das in bar eingezahlt wird (dies ist die größte Änderung in der Praxis, die eine Kapitalumwandlung seitens vieler Kreditunternehmen erfordert);
  • den Organen der Kreditinstitute dürfen keine Personen angehören, die wegen Wirtschafts-, Steuer- oder Urkundendelikten verurteilt wurden;
  • die Verpflichtung, eine Eintragung in das Register der Kreditinstitute die von der FSA aufrechterhalten werden (Artikel 59ac des Gesetzes über den Verbraucherkredit vom 12. Mai 2011) und die Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit erst nach der Eintragung aufzunehmen;
  • Überwachungskosten in Höhe von 0,5% der Gesamteinnahmen aus der Verbraucherkredittätigkeit im vorangegangenen Geschäftsjahr, mindestens jedoch der PLN-Gegenwert von 5.000 EUR (ab 1.1.2024);
  • Aufsicht über den Finanzombudsmann (u.a. in Bezug auf die Anwendung des sog. Beschwerdeverfahrens) - auf der Grundlage des Gesetzes vom 5. August 2015 über die Behandlung von Beschwerden durch Finanzmarktunternehmen und den Finanzombudsmann) + Übernahme von Beiträgen für die Unterhaltskosten der Ombudsstelle - Beitrag in Höhe der Summe der Verbraucherkreditguthaben x 0,025% (Artikel 20 des Gesetzes über die Behandlung von Beschwerden durch Finanzmarktunternehmen und den Finanzombudsmann).

# Sanktionen

Bei Nichterfüllung oder unsachgemäßer Erfüllung der Informationspflichten durch Kreditinstitute und für den Fall, dass festgestellt wird, dass die Tätigkeit eines Kreditinstituts unter Verstoß gegen das Gesetz oder gegen die im Gesetz festgelegten Bedingungen ausgeübt wird, kann die FSA unter anderem: (i) ein Kreditinstitut mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000.000 PLN belegen oder (ii) es aus dem Register der Kreditinstitute oder dem Register der Kreditvermittler streichen. Andererseits kann die FSA gegen das Vorstandsmitglied eines Kreditinstituts, das für die festgestellten Unregelmäßigkeiten direkt verantwortlich ist, eine Verwaltungsgeldstrafe von bis zu 150.000 PLN verhängen.

# Was ist mit B2B-Kreditinstituten?

Ein Kreditunternehmen, das zumindest einen kleinen Teil seiner Kredite an Verbraucher vergibt, erfüllt die Anforderungen eines Kreditinstituts.

Ein Darlehensgeber, der ausschließlich B2B-Darlehen vergibt, würde unserer Ansicht nach jedoch nicht der Definition eines "Kreditinstituts" entsprechen, und weder die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen noch die oben beschriebenen organisatorischen Anforderungen würden auf ihn zutreffen).

Dies erfordert jedoch eine sehr klare Abgrenzung der diesbezüglichen Aktivitäten, die in klar definierten Anweisungen und der Schaffung einer Art von Compliance-System und Kontrollmechanismen bestehen. Dazu gehören u.a. (i) eine präzise und klare Formulierung des Zwecks des Darlehens in Verträgen/Regelungen für Zwecke, die sich ausschließlich auf die Geschäftstätigkeit beziehen, (ii) die Verwendung von Erklärungen des Darlehensnehmers über die Art des Darlehens und seinen Zweck sowie die Ausübung der Geschäftstätigkeit, (iii) die Vermeidung von "neuen" Unternehmer-JDGs als Kunden, die z.B. wenige Wochen vor dem Darlehen gegründet wurden, (iv) die Archivierung von Dokumenten, die die Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers bestätigen (z.B. Kopie aus dem KRS/CEiDG, Ausdruck aus der Weißen Liste, etc.), (v) keine Beschränkung auf JDG allein, sondern Finanzierung eines möglichst breiten Spektrums von Unternehmen, einschließlich Handelsgesellschaften, (vi) Auszahlung des Darlehens nur auf ein Bankkonto, das "auf den Namen des Unternehmens" geführt wird und auf der Weißen Liste ausgewiesen ist; (vii) Kontrolle (vorzugsweise automatisiert) der Darlehensnehmer in Bezug auf: CEiDG-Registrierung, Registrierung auf der Weißen Liste, Mehrwertsteuerstatus auf der Weißen Liste, (viii) Einführung von Mechanismen zur Kontrolle der Verwendung des Kredits für geschäftliche Zwecke, (ix) Begrenzung der "Verbrauchersicherheiten", so dass es keine Situationen gibt, in denen z.B. die (ix) Begrenzung der "Verbrauchersicherheiten", so dass beispielsweise keine Situationen entstehen, in denen z. B. Bürgen, die in der Praxis natürliche Personen sind, das Darlehen vollständig zurückzahlen und der Unternehmer, der der Darlehensnehmer ist, selbst nur das Darlehen erhalten muss.

Das Thema ist jedoch komplizierter als oben skizziert und wurde aufgrund des Rahmens dieses Blogs und Artikels nur angedeutet.

[Der Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich die subjektive Meinung des Verfassers wieder].

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