b2sb (business to small business) - Einzelunternehmer als Verbraucher

Am 1. Januar 2021 wird eine bahnbrechende Änderung in Kraft treten, die neben den Unternehmen (b2b) und den Verbrauchern (b2c) eine neue Kundengruppe schafft, nämlich Unternehmen - natürliche Personen, die teilweise als Verbraucher behandelt werden (b2sb). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, unter anderem die bestehenden Vertragsvorlagen (Verträge, Verordnungen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Preislisten) umzugestalten und deren verbotene Klauseln (sogenannte missbräuchliche Klauseln) zu entfernen. Die Änderung kann direkt oder indirekt bis zu 1/3 der Unternehmen in Polen betreffen.

Bisher konnte es sich jeder Unternehmer, der seine Produkte nur Unternehmern (b2b-Segment) anbot, leisten, Musterverträge (z.B. Verträge, Reglemente, Preislisten, Allgemeine Verkaufsbedingungen / Allgemeine Kooperationsbedingungen / Allgemeine Auftragsbedingungen / Allgemeine Vertragsbedingungen / AGBs / AGBs / AGBs / AGBs) zu verwenden, die seine Interessen auf Kosten der anderen Partei (unternehmerischer Kunde) sehr stark schützten. Solche Bestimmungen (z.B. einseitig auferlegte hohe Vertragsstrafen, Haftungsbeschränkungen für erbrachte Leistungen u.v.m.) seien im Rahmen der Vertragsfreiheit rechtmäßig.

Ab 2021 wird es im B2B-Segment eine komplette rechtliche Umgestaltung geben.

Dies liegt daran, dass es eine neue Gruppe von B2B-Kunden geben wird, die anders behandelt werden müssen. Geschäftskunden werden anders behandelt werden Einzelunternehmer, einschließlich Partner in Lebenspartnerschaftendie im Rahmen von Teilen der Gesetzgebung das Recht auf Schutz als Verbraucher erhalten.

Die Verordnung gilt für eine Person, die einen Vertrag abschließt, der in direktem Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit steht, wenn sich aus dem Inhalt dieses Vertrags ergibt, dass er für diese Person nicht beruflicher Natur ist, was sich insbesondere aus dem Gegenstand ihrer unternehmerischen Tätigkeit ergibt. Der Begriff des beruflichen Charakters ist unbestimmt, was dazu führt, dass bei der Regulierung der meisten Wirtschaftszweige im Hinblick auf die umfassende Behandlung von Unternehmern im Rahmen der neuen Verordnung Zurückhaltung geübt wird. Im Gegensatz dazu muss in jeder Branche ein solcher Ansatz von Fall zu Fall im Hinblick auf die Bewertung der Arten von Kunden behandelt werden.

Die Ausdehnung des Schutzes wird insbesondere die folgenden Punkte betreffen:

  1. nicht an verbotene Klauseln gebunden zu sein, d.h. an Bestimmungen, die die Rechte und Pflichten der schwächeren Vertragspartei in einer Weise gestalten, die gegen die guten Sitten verstößt und ihre Interessen grob verletzt, im Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen / des Vertrags / der Vorschriften;
  2. Garantie auf Verbraucherbasis;
  3. das Recht, von einem Fernabsatzvertrag und einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückzutreten.

Es mag den Anschein haben, dass diese Änderung nicht für Ihr Unternehmen gilt, sondern nur für große Unternehmen, doch der Anwendungsbereich ist unabhängig von der Größe des Unternehmens. Sie gilt für eine börsennotierte Gesellschaft ebenso wie für einen Einzelunternehmer, da der Anwendungsbereich durch den Kundenkreis dieser Unternehmen bestimmt wird. Und Einzelkaufleute sind der Kundenkreis fast aller Unternehmen. Darüber hinaus sollte man die "Selbständigen" nicht vergessen, die in vielen Unternehmen vertreten sind und die angesichts dieser Änderungen ebenfalls von den Beschränkungen betroffen sein könnten.

Bis zum Inkrafttreten der Regelungen (1.01.2021) bleibt nur noch wenig Zeit. Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihr Unternehmen umfassend an die Änderungen angepasst sein, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin Ihre Dienstleistungen/Waren für Einzelunternehmer anbieten können.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit folgenden Themen vertraut zu machen eine spezielle Unterseite der Anwaltskanzlei Dort finden Sie weitere Informationen, einschließlich der Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um einen kostenlosen Kostenvoranschlag für die Anpassung Ihres Unternehmens an die geänderten Rechtsvorschriften mit Angabe des Tätigkeitsbereichs zu erhalten. Wir ermutigen Sie zu einem Besuch Unterseiten.

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