Die Arbeiten an dem Gesetz über die Offenheit des öffentlichen Lebens sind im Gange (der Entwurf vom 8.01.2018 wurde an den Ständigen Ausschuss des Ministerrats verwiesen). Nach der aktuellen Fassung des Entwurfs, mindestens mittelständische Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung (Freedom of Economic Activity Act) sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Anti-Korruptionsverfahrendieóderen Fehlen oder Auftreten zur Verhängung von Strafen führen kann Geldstrafen von 10.000 PLN bis zu 10.000.000 PLN. Darüber hinaus, und das könnte besonders wichtig seinóWenn eine Strafe verhängt wird, ist der Gewerbetreibende an die Strafe gebunden. ein fünfjähriges Verbot der Bewerbung um einen VertragóAllgemeinwissen.

Ein mittlerer Unternehmer im Sinne des SDG-Gesetzes ist ein Unternehmer, der in mindestens einem der beiden letzten Geschäftsjahre:

Die Bestimmungen des vorgeschlagenen Gesetzes legen den Unternehmern Folgendes aufódie Verpflichtung zur Annahme und Anwendung interner Verfahren zur Korruptionsbekämpfung. Unter der Anwendung interner Korruptionsbekämpfungsverfahren ist das Ergreifen organisatorischer, personeller und technischer Maßnahmen zu verstehen, die darauf abzielen, die Schaffung eines Umfelds zu verhindern, das die Begehung von Straftaten im Sinne von Artikel 67 Absatz 1 des vorgeschlagenen Gesetzes durch Personen begünstigt, die für den Unternehmer und in dessen Auftrag handeln.

Wenn die Staatsanwaltschaft eine Person, die im Auftrag oder zugunsten eines Unternehmers handelt, wegen Korruption anklagt, hat die CBA das Recht, die bei diesem Unternehmer eingeführten Anti-Korruptionsverfahren zu überprüfen. Wenn festgestellt wird, dass die Antikorruptionsverfahren nur scheinbar oder gar nicht wirksam sind oder dass der Unternehmer sie überhaupt nicht umgesetzt hat, kann der Leiter der KOBÜ beim Präsidenten der OCCP einen Antrag auf Verhängung einer Geldstrafe gegen den betreffenden Unternehmer stellen. Es ist also möglich, ein Unternehmen für die Nichtanwendung von Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu bestrafen, auch wenn ein Mitarbeiter von den Vorwürfen freigesprochen wurde.

Die Einführung interner Verfahren zur Korruptionsbekämpfung sollte dringend in Erwägung gezogen werden, unabhängig davon, ob dieses Gesetz verabschiedet wird oder nicht, und nicht nur für mittlere und größere Unternehmen. Es lohnt sich aus den folgenden Gründen, die Einführung dieser Verfahren jetzt in Erwägung zu ziehen:

Das Verfahren, um einen Unternehmer mit der vorgeschlagenen Verordnung in Einklang zu bringen, besteht insbesondere aus folgenden Schritten:

Die oben genannten Leitlinien und Verfahren sollten für jedes Unternehmen "maßgeschneidert" sein. Angesichts dieser Herausforderung für Unternehmen bieten wir eine umfassende Anpassung von Unternehmen an die Anforderungen der Korruptionsbekämpfung und führen alle oben genannten Tätigkeiten durch. Um ein individuelles, kostenloses Angebot für juristische Dienstleistungen in dem oben genannten Bereich zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an b.nadra[at]jaskowiak-nadra.pl