Update w spr. tematu zamkniętej bazy scoringowej dla faktorów bankowych i instytucji pożyczkowych (artykuł tutaj. Gute Informationen. Mit der letzten Änderung wurde das Wort "ausschließlich" durch "insbesondere" ersetzt. Somit können Banken, Bankfabriken und Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit auch anhand anderer Kriterien beurteilen - ohne die Einschränkungen und die geschlossene Liste von Kriterien, die in dem oben erwähnten Artikel genannt werden. Die im Bankengesetz genannten Kriterien werden daher als beispielhaft betrachtet. Leider müssen sie auf Anfrage des Kunden (einer natürlichen Person - vermutlich ein Verbraucher) offenlegen, welche spezifischen Informationen berücksichtigt wurden. Diese Verpflichtung soll sowohl dann gelten, wenn die Entscheidung in einem vollautomatischen Prozess getroffen wurde, als auch dann, wenn ein Mensch an der Entscheidung beteiligt war. Diese Änderungen sind das Ergebnis der Einbeziehung der Panoptykon-Stiftung in den Konsultationsprozess. Von den in dem oben genannten Artikel erörterten Problemen bleibt das Problem der Offenlegung des "Know-hows" des Finanzinstituts, das die Bonitätsanalyse durchführt, daher relevant, aber wenn diese Möglichkeit auf den Verbraucher beschränkt wird, dann wird sie die Factoring-Branche nicht betreffen. Warten wir also den endgültigen Wortlaut des Gesetzentwurfs ab.