Für die Factors wird es einfacher sein, die Zahlungsfähigkeit des Empfängers/Faktors zu überprüfen, zumindest auf einer grundlegenden Ebene. Erstens hat das Justizministerium den Unternehmern im Rahmen der KRS-Reform ein Geschenk gemacht, indem es auf https://ekrs.ms.gov.pl/ eine Registerkarte "Financial Document Viewer" eingerichtet hat. Diese Seite ermöglicht den Zugang zu den im KRS veröffentlichten Jahresabschlüssen von Unternehmen. Factoring-Unternehmen haben ein einfaches und kostenloses Instrument erhalten, um Factoring-Unternehmen - und sogar Empfänger - zu zwingen, auf die Jahresabschlüsse zuzugreifen und zu wissen, ob sie laufend eingereicht werden. Eine kleine Sache, aber eine erfreuliche Sache, zumal sie den Zugang kostenlos und jederzeit ermöglicht (abgesehen von dem Ärgernis des "Captcha"-Mechanismus).
Dies ist nicht das Ende der positiven Überraschungen für Factoring-Unternehmen. Die Regierung hat am 29. Mai 2018 beschlossen. Der Entwurf eines Gesetzes über das Staatsschuldenregister (KRZ). Die Gesetzgebungsarbeiten zu diesem Projekt sind noch im Gange. Der NCR wird Informationen über zahlungsunfähige oder von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Unternehmen oder Unternehmen, gegen die eine unwirksame Vollstreckung eingestellt wurde, offenlegen. Das bedeutet, dass der NCR u.a. die Daten der folgenden Einrichtungen aufnehmen kann:
- die sich in einem Umstrukturierungs- oder Konkursverfahren befinden oder befanden oder gegen die ein Verbot der Ausübung einer Geschäftstätigkeit verhängt wurde;
- die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen (unbeschränkt) haften, wenn die Gesellschaft in Konkurs geht oder der Antrag mangels Masse abgewiesen wird;
- gegen die ein Vollstreckungsverfahren wegen Unwirksamkeit der Vollstreckung eingestellt wurde;
- Unterhaltsverzug, wenn die Vollstreckung erfolglos ist und die Person seit mehr als 3 Monaten im Rückstand ist.
Die Daten werden je nach Art der Daten nach 7 oder 10 Jahren aus dem GRL gelöscht. Die im GRL enthaltenen Daten werden öffentlich und für die Öffentlichkeit zugänglichDas bedeutet, dass jede Person über das Internet auf die darin enthaltenen Informationen zugreifen kann.
In der Begründung des Gesetzentwurfs ist zu lesen, dass eines der Ziele des Gesetzes darin besteht, die Sicherheit des Geschäftsverkehrs zu erhöhen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Das geplante Datum des Inkrafttretens ist 1.02.2019 r.
Um es noch einmal zu sagen: Erst ab dem 1.7.2021 werden die Factoring-Gesellschaften über kostenlose Mittel verfügen, um nicht nur die Factoren und die Begünstigten (insbesondere die Unternehmen) zu überprüfen, sondern auch die Bürgen oder die Mitglieder der Organe und die Gesellschafter der Unternehmen. Und das alles kostenlos, online und ohne die Notwendigkeit einer Vollmacht. Auf diese Weise wird es möglich sein, die Zahlungsfähigkeit auf einer absolut grundlegenden Ebene zu überprüfen, aber auf eine schnelle, effiziente und kostenlose Weise. Die Änderungen werden sich zweifellos positiv auf die Fähigkeit auswirken, dynamisch auf die Situation der Schuldner zu reagieren und vor allem die vertraglichen Bestimmungen durchzusetzen.
Darüber hinaus begann die Veröffentlichung des Bandes auf der die Website des Finanzministeriums Daten aus den Steuererklärungen von Körperschaftssteuerpflichtigen, deren Einkommen im Steuerjahr den Gegenwert von 50 Mio. EUR überstieg, und von Körperschaftssteuerpflichtigen, die steuerliche Kapitalgruppen (PGKs) sind.
Ich bin sicher, dass die Branche die genannten Änderungen positiv bewerten wird.