Finanzieller Ombudsmann auf seiner Website hat ein neues Online-Formular für die Berichterstattung von Finanzmarktbetreibern über Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten veröffentlicht.
Das Formular muss bis zum 15.02.2024 online eingereicht werden.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass eine Factoring-Gesellschaft den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. August 2015 über die Behandlung von Beschwerden durch Finanzmarktunternehmen und den Finanz-Ombudsmann (im Folgenden: das "Gesetz") unterliegt. Eine Factoring-Gesellschaft (die keine Bank ist) ist gemäß dem Bankengesetz ein Finanzinstitut, d.h. ein Unternehmen, das weder eine Bank noch ein Kreditinstitut ist und dessen Haupttätigkeit, die die Quelle des Großteils seiner Einnahmen ist, die Ausübung von Geschäftstätigkeiten ist. Somit ist eine Factoring-Gesellschaft als Finanzinstitut ein Finanzmarktunternehmen, an das das Gesetz bestimmte Rechtsfolgen bindet. Wir haben ausführlicher über das Beschwerdeverfahren der Factoring-Gesellschaft und seine Rechtsgrundlage geschrieben in diesem Artikel.