Am 14.06.2022 wurde auf der EBA-Website eine Anleitung zur Rolle und zu den Aufgaben des Compliance-Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) veröffentlicht
und das Leitungsorgan von Kredit- oder Finanzinstituten. Die Leitlinien gelten ab dem 1.12.2022 und behandeln Fragen in Bezug auf:
- die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des AML/CFT-Beauftragten und des Leitungsorgans;
- die Verpflichtung, ein Vorstandsmitglied zu ernennen, das für die Umsetzung der AML/CFT-Verpflichtungen verantwortlich ist;
- die Aufgaben und Funktionen der vorgenannten Personen;
- operative Auslagerung der Funktionen von AML/CFT-Inspektoren.
Die Leitlinien ergänzen die bestehenden Leitlinien der Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) zu allgemeinen Governance-Grundsätzen und Eignungsprüfungen.
Interessanterweise wird in den Leitlinien unter anderem darauf hingewiesen, dass das Leitungsorgan eines Finanzinstituts im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion mindestens einmal jährlich die Wirksamkeit der Funktion zur Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten sollte, wobei auch die Schlussfolgerungen etwaiger interner und/oder externer Prüfungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu berücksichtigen sind, auch im Hinblick auf die Angemessenheit der dem Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zugewiesenen personellen und technischen Ressourcen.