elektronische Rechnungsstellung bereits ab 1.1.2022.

Wie gab das Finanzministerium gestern bekannt Das Parlament hat ein Gesetz verabschiedet (Gesetz vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und einiger anderer Gesetze) zur Einführung des nationalen Systems zur elektronischen Rechnungsstellung (KSeF) in Polen, und das Gesetz wird nun dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.

Wir erinnern Sie daran:

  1. In der ersten Phase der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung werden die polnischen Unternehmer diese freiwillig nutzen.
  2. Im Jahr 2023 wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend eingeführt.

Das Ministerium ermutigt die Unternehmer bereits, elektronische Rechnungen zu verwenden, indem es sie mit einer um ein Drittel schnelleren Rückerstattung der Mehrwertsteuer (40 statt 60 Tage) sowie mit technischen Aspekten lockt (die elektronische Rechnung bleibt in der Datenbank des MF gespeichert und wird nie zerstört oder geht verloren, es müssen keine Duplikate ausgestellt werden). In der Mitteilung rühmt sich das Ministerium, dass Polen das vierte Land in der EU sein wird, das diese Lösung einführt (nach Italien, Spanien und Portugal). Außerdem weist das Ministerium darauf hin, dass die elektronische Rechnung die technologisch fortschrittlichste Methode zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist.

Für die Factoring-Branche ist die Rechnung, umgangssprachlich gesagt, das "Fleisch" - das Material, mit dem wir täglich arbeiten, auch wenn sich natürlich einige Marktteilnehmer stark auf die Salden konzentrieren. Eine Rechnung ist jedoch ein Dokument, das das Vorhandensein einer Forderung und ihrer Parameter bestätigt, die aus Sicht eines Factors wichtig sind. Eine Änderung dieser Größenordnung wird also für die Branche bahnbrechend sein, auch wenn die technischen Aspekte hier entscheidend sein werden. Grundsätzlich scheint die Änderung eine gute Richtung für die Branche zu sein, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Betrug auf der Grundlage von Mehrwertsteuer-Rechnungsdokumenten, einschließlich deren Vervielfältigung oder der Ausstellung von Dokumenten für verschiedene Unternehmen oder mit geänderten Daten. Mehr über diese Art von Betrug erfahren Sie hier hier. Dennoch bleiben die Möglichkeit einer Factoring-(Abtretungs-)Klausel auf der Vorlage sowie die Möglichkeit für die Forderungsfinanzierungsbranche, Rechnungen zu überprüfen, entscheidend. Das kommende Pilotjahr wird daher für die Factoring-Branche eine Zeit intensiver Arbeit sein, was die Bemühungen um die Sicherheit des Factoring-Geschäfts angeht.

Sie können den Gesetzgebungsprozess verfolgen hier.

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