Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der rechtlichen Unterstützung der Beteiligten bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern (Aktionären) und Aktionären und Gesellschaftsorganen. Bei unserer Tätigkeit bemühen wir uns um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten, ohne dem Unternehmen zu schaden, um seine Tätigkeit und seinen guten Ruf zu erhalten.
Zu diesem Zweck verhandeln und gestalten wir Rechtskonstruktionen zur Beendigung von Streitigkeiten in Form der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, der Spaltung von Gesellschaften, der Rückzahlung von Altgesellschaftern oder der Veräußerung eines organisierten Teils von Gesellschaften.
Rechtsanwalt | Geschäftsführender Gesellschafter
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