Unternehmensstreitigkeiten

Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der rechtlichen Unterstützung der Beteiligten bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern (Aktionären) und Aktionären und Gesellschaftsorganen. Bei unserer Tätigkeit bemühen wir uns um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten, ohne dem Unternehmen zu schaden, um seine Tätigkeit und seinen guten Ruf zu erhalten.

Zu diesem Zweck verhandeln und gestalten wir Rechtskonstruktionen zur Beendigung von Streitigkeiten in Form der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, der Spaltung von Gesellschaften, der Rückzahlung von Altgesellschaftern oder der Veräußerung eines organisierten Teils von Gesellschaften.

Was wir tun können, um zu helfen

  • Rechtliche Prüfung des Unternehmens, um mögliche Missbräuche und Handlungen zum Nachteil des Aktionärs/Unternehmens aufzudecken;
  • Ausübung des Kontrollrechts für den Aktionär - Einsichtnahme in die Bücher und Unterlagen des Unternehmens;
  • Vertretung der Anteilseigner auf den Hauptversammlungen der Anteilseigner;
  • Anfechtung von Beschlüssen der Aktionärshauptversammlung;
  • Verteidigung gegen Erpressung durch Unternehmen und feindliche Übernahmen;
  • Rechtsstreitigkeiten über die Auflösung einer Gesellschaft oder den Ausschluss eines Gesellschafters;
  • Vereinbarungen zur Beendigung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, die auch zu Betriebsaufspaltungen und Vermögenstransaktionen führen.

Bartosz Nadra

Rechtsanwalt | Geschäftsführender Gesellschafter

+48 504 218 095
bartosz.nadra@jns.legal

Łukasz Jaskowiak

Rechtsanwalt | Geschäftsführender Gesellschafter

+48 510 296 656
lukasz.jaskowiak@jns.legal

Sehen Sie die Auswirkungen unseres Handelns

Feindliche Übernahme an der WSE


Ein Anwalt der Kanzlei war an der feindlichen Übernahme einer an der WSE notierten Aktiengesellschaft durch eine andere, ebenfalls an der WSE notierte Aktiengesellschaft beteiligt und hat das gesamte Spektrum der damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgreich abgeschlossen.

Anfechtung von Beschlüssen zum Ausschluss des Gewinns von der Ausschüttung


Der Anwalt der Kanzlei war an einem Rechtsstreit beteiligt, in dem Beschlüsse angefochten wurden, mit denen Unternehmensgewinne zum Nachteil eines Minderheitsaktionärs von der Verteilung ausgeschlossen wurden.

Streit zwischen den Minderheitsaktionären der ZPUE ("Jacht-Fall")


Die Anwaltskanzlei vertrat die Minderheitsaktionäre der ZPUE S.A. bei der Ausübung ihrer Befugnisse in Bezug auf den Informationsaustausch, einschließlich der Erklärungen, die der Verwaltungsrat außerhalb der Hauptversammlung abgab, unter anderem in Bezug auf die inzwischen berühmte, von der Gesellschaft geleaste Yacht.

Streitschlichtung in einem Technologieunternehmen


Die Kanzlei spielte eine wichtige Rolle bei der Beilegung einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung in einem innovativen Unternehmen der Verbrennungstechnologie. Das Team unter der Leitung von Rechtsanwalt Bartosz Nadra hat den Entwurf der Aktionärsvereinbarung ausgearbeitet und zum Abschluss gebracht und anschließend die Umsetzung der 5 Schritte der Vereinbarung durch die Aktionäre koordiniert, Das Ergebnis war die Annahme neuer Corporate-Governance-Regeln, Compliance-Verfahren und die Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Gesellschaftern.