Immer mehr Menschen zahlen die PIT nach einer Skala, um jährlich bis zu 10 % des Wertes ihrer Wohnung abziehen zu können.
Die Zahl der Vermieter, die es vorziehen, die Steuer nach einem Tarif statt nach einem Pauschalsatz zu zahlen, nimmt zu. Sie können zwischen zwei Abrechnungsmethoden wählen: einer pauschalen Einkommensteuer (mit Sätzen von 8,5 und 12,5 %) oder der PIT nach den allgemeinen Regeln (mit Sätzen von 18 und 32 %). Für immer mehr Menschen ist es günstiger, die Steuer nach dem Tarif zu zahlen, da sie dann steuerlich absetzbare Kosten geltend machen können. Außerdem vermeiden sie Streitigkeiten mit dem Finanzamt, insbesondere wenn sie mehrere Wohnungen vermieten. Es kommt vor, dass das Finanzamt die Pauschalbesteuerung von bereits drei Wohnungen in Frage stellt.
Wir beobachten zwei wichtige Trends. Erstens: Immer mehr Menschen zahlen Steuern auf die Miete. Zweitens: Immer mehr Vermieter entscheiden sich für eine steuerliche Staffelung. Die Zahl derjenigen, die sich für die Staffelung entscheiden, um von der individuellen Abschreibung zu profitieren, nimmt zu.
In vielen Fällen ist es kostengünstiger, die Mieten pauschal abzurechnen als eine Pauschale. Dies gilt insbesondere für Wohnungen, die auf dem Zweitmarkt und auf Kredit gekauft wurden. Der Vermieter kann dank der Möglichkeit, Kreditzinsen oder Abschreibungsbeträge abzusetzen, sogar bis zu 10 Prozent des Gebäudewertes jährlich steuerlich geltend machen. Allerdings sollte er zuvor eine Berechnung durchführen. Zu bedenken ist auch, dass 10 % der maximale Abschreibungssatz ist. Es spricht nichts dagegen, einen Satz von 3 oder 7 % anzusetzen. Außerdem erfordert die Anwendung der Abschreibung eine Buchführung. Ab dem 1. Januar 2018 können als Schenkung erhaltene Räumlichkeiten in der Regel nicht mehr abgeschrieben werden, es sei denn, es besteht die Möglichkeit, die Abschreibung nach bestimmten Regeln fortzusetzen.