Das Baugewerbe ist einer der Wirtschaftszweige, der die weitreichendsten Maßnahmen ergreifen musste, um seine Aktivitäten an die neuen Anforderungen für die elektronische Abfallerfassung anzupassen. Trotz des einjährigen Betriebs des BDO-Systems gibt es diesbezüglich noch zahlreiche Fragen und Unklarheiten. Hinzu kommt, dass die Abfallnachweise bereits ab 2021 ausnahmslos in elektronischer Form geführt werden müssen, was die Unternehmer, vor allem im Baugewerbe, zu zeitaufwändigen und oft unintuitiven Verfahren zwingt. Es ist nämlich zu bedenken, dass einige Materialien, die aus Sicht der Bauunternehmen nützliche Rohstoffe darstellen können, wie z. B. Erdreich aus Ausgrabungen, in den allermeisten Fällen als Abfall zu behandeln sind und nach den Bestimmungen des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012 zu entsorgen sind. Darüber hinaus ist in den letzten Wochen ein verstärktes Interesse der Umweltinspektion der Provinz an Bauunternehmen zu beobachten, die bei ihren Inspektionen zahlreiche Unregelmäßigkeiten feststellt und Bußgelder von bis zu 1 000 000 PLN verhängt.