Am 1. Januar 2019 begann die Abschaffung des ewigen Nießbrauchs - einer etwas fehlerhaften Form des Eigentums im polnischen Recht. Einem Nießbraucher wurde das Recht eingeräumt, eine Immobilie für 99 Jahre zu nutzen. Nach Ablauf dieses Zeitraums konnte er oder sie eine Verlängerung um weitere Jahre (mindestens 40) beantragen. Der Eigentümer des Grundstücks konnte dem jedoch nicht zustimmen.
Derzeit kann der Nießbraucher bei der zuständigen öffentlichen Verwaltungsstelle die Umwandlung des Rechts in Eigentum beantragen.