b2sb (business to small business) - Unterstützung von Unternehmen bei der Neugestaltung von Verträgen

Am 1. Januar 2021 wird eine bahnbrechende Änderung in Kraft treten, die neben den Unternehmen (b2b) und den Verbrauchern (b2c) eine neue Kundengruppe schafft, nämlich Unternehmen - natürliche Personen, die teilweise als Verbraucher behandelt werden (b2sb). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, unter anderem die bestehenden Vertragsvorlagen (Verträge, Verordnungen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Preislisten) umzugestalten und sie von verbotenen Klauseln (so genannten missbräuchlichen Klauseln) zu befreien.

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Piotr Szwechłowicz
Rechtsberater | Geschäftsführender Gesellschafter