Mitteilung über die Abtretung von Forderungen - wichtige praktische Aspekte

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die rechtliche Bedeutung der Abtretungsanzeige, deren Inhalt und Form sowie über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Dokuments.

Mitteilung über die Abtretung (Übertragung) von Forderungen (im Folgenden als: "ZOC") ist aus rechtlicher Sicht eines der wichtigsten Dokumente für das Factoring. Es ist ein häufiger Streitgegenstand zwischen Schuldner und Factor und erscheint auch als wichtiges Beweisdokument bei Streitigkeiten über die Abtretung von Forderungen. Wirtschaftlich starke Marktteilnehmer (insbesondere große Einzelhandelsketten) verwenden ihre eigenen ZOC-Vorlagen. Warum also ist die Rolle des meist einseitigen Dokuments so wichtig? Die Antworten finden Sie in diesem Artikel.

Rechtliche Bedeutung der ZOC.

Das polnische Recht verlangt nicht, dass der Schuldner von der Abtretung in Kenntnis gesetzt wird, damit die Abtretung einer Forderung wirksam ist. Es liegt jedoch auf der Hand, dass es im Interesse des neuen Gläubigers (Zessionar/Rechnung) liegt, den Schuldner so bald wie möglich von der Abtretung zu unterrichten.

Die rechtliche Bedeutung der ZOC wird in erster Linie durch Artikel 512 des Zivilgesetzbuches bestimmt, der Folgendes vorsieht: Solange der Übertragende dem Schuldner die Übertragung nicht mitgeteilt hat, wirkt die Leistung an den früheren Gläubiger gegenüber dem Erwerber, es sei denn, der Schuldner hatte zum Zeitpunkt der Leistung Kenntnis von der Übertragung. Diese Bestimmung gilt entsprechend für andere Rechtshandlungen, die zwischen dem Schuldner und dem früheren Gläubiger vorgenommen werden.

Die primäre Rechtswirkung der ZOC besteht daher darin, dass ab dem Datum der Unterschrift sollte der Schuldner den neuen, d.h. den aktuellen Gläubiger (Zessionar/Faktor) bezahlen. Er kann nicht auf das Bankkonto des früheren Gläubigers (z. B. des Factors) einzahlen und erklären, er wisse nichts davon. Eine solche Zahlung ist gegenüber dem Zessionar (Factor) unwirksam, der den Schuldner auf Zahlung verklagen und die betreffende Rechnung als unbezahlt betrachten kann. In den meisten Fällen dürfte es nicht zu einem solchen Rechtsstreit kommen, da die Factoring-Vereinbarungen in einem solchen Fall vorsehen, dass der Factor die Überweisung unverzüglich auf das Konto des Factors zurücküberweisen muss. Andererseits kann der Factor aber auch innerhalb dieser kurzen Zeit zahlungsunfähig werden (ich habe solche Situationen in der Praxis erlebt). Dann wird eine Forderung gegen die Gegenpartei (Schuldner) mit einer Prämie belegt. Ein Schuldner, der eine ZOC erhalten hat und dennoch die Gegenleistung an den Zedenten (Factor) nach Erhalt der ZOC erbracht hat, kann sich auch nicht mit der Behauptung verteidigen, dass die Mitteilung seiner Meinung nach unwahr war oder dass er ihren Inhalt nicht verstanden hat.

Aus den Artikeln 512 und 6 des Zivilgesetzbuches ergibt sich, dass der Nachweis der Mitteilung der Übertragung an den Schuldner durch den Übertragenden geht zu Lasten des Übernehmers (Zessionar/Rechnung). Im Falle eines Streits zwischen dem Schuldner und dem Erwerber der Forderung (Zessionar/Faktor) muss der Schuldner beweisen, dass er die Zahlung geleistet hat, und der Zessionar/Faktor, der die Wirksamkeit der Zahlung bestreitet, muss beweisen, dass die Zahlung bereits erfolgt ist, nachdem die ZOC aufrechterhalten wurde oder nachdem der Schuldner aus anderer Quelle Kenntnis von der Übertragung erlangt hat. Der Abtretungsempfänger/Faktor wird dann einen solchen Rechtsstreit gewinnen.

Warum der Abtretende den Schuldner von der Abtretung unterrichtet? Weil es der Inhalt von Artikel 512 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unmittelbar verlangt, aus dem sich ergibt, dass nur die Mitteilung des Forderungsübertragenden (Zedent/Faktor) zur Widerlegung der Gutgläubigkeit des Schuldners führt, und zwar bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem der Zessionar die Tatsache der Mitteilung an den Schuldner nachweist. Die Anzeige durch den Zessionar ist dagegen als ein weiterer Umstand anzusehen, der die Vermutung zulässt, dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Erfüllung von der Abtretung Kenntnis hatte.

ZOC-Formular.

Die Form des ZOC-Dokuments ist in den Vorschriften nicht ausdrücklich geregelt. Aus Gründen der Beweisführung wird die Praxis der hat die Verwendung der Schriftform als Regel entwickelt. Im Falle einer schriftlichen Mitteilung kann sich der Schuldner nämlich nicht mit der Behauptung verteidigen, er habe von der Überweisung keine Kenntnis gehabt, selbst wenn er den Inhalt der Mitteilung nicht gelesen hat. Daher gilt die Regel, dass die ZOC mit einer schriftlichen Empfangsbestätigung von Personen erstellt wird, die nach dem KRS oder CEiDG zweifelsfrei zur Vertretung des Schuldners befugt sind. Im Handel gibt es auch Situationen, in denen der Schuldner die ZOC in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Factors unterschreibt. Dadurch wird jeder mögliche Streit über den Zeitpunkt des Erhalts der ZOC vollständig beseitigt. Eine ähnliche oder sogar stärkere Beweiskraft hat eine schriftliche ZOC mit notarieller Unterschrift (ich habe diese Praxis kennengelernt). Diese Situation mag aus kommerzieller Sicht seltsam erscheinen, aber für Factoring-Unternehmen ist Sicherheit eine Priorität.

ZOC-Inhalt.

Auch hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben und die Praxis spielt eine große Rolle. Der Inhalt der ZOC besteht hauptsächlich aus:

  • Daten des Schuldners, Daten des Gläubigers (Zedenten), Daten des Zessionars,
  • Angaben zur Mitteilung über die Abtretung von Forderungen, die sich direkt auf die Beschreibung bestimmter Forderungen (z. B. bestimmte Rechnungen) oder auf das Rechtsverhältnis beziehen, aus dem sich die Forderungen ergeben (z. B. alle auf der Grundlage des Handelsvertrags von xxxx Nr. yyyy ausgestellten Rechnungen mit Mehrwertsteuer, die von zzz fällig sind);
  • Die Kontonummer des neuen Gläubigers für die Zahlungen;
  • Klausel, die einen Wechsel des Bankkontos ohne Zustimmung des Abtretungsempfängers/Rechnungsempfängers verbietet;
  • Sonstige Informationen und Klauseln.

In den meisten Fällen enthält die ZOC auch eine Anweisung über die Verpflichtung, Zahlungen auf das neue Bankkonto zu leisten. Sie enthält oft einen Hinweis auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung auf die neue Kontonummer sowie eine rechtlich detaillierte Beschreibung der Forderung (was insbesondere für künftige Forderungen wichtig ist). Sie kann auch eine Vollmacht für den Abtretungsempfänger/Rechnungsinhaber mit einem bestimmten Umfang enthalten, z. B. mit der Befugnis, Kontakt aufzunehmen und den Saldo zu bestätigen. In die ZOC werden auch zusätzliche Informationen "eingeschmuggelt", z. B. zum Aufrechnungsverbot und zu Gewährleistungsfragen. Ich persönlich verwende eine ausgefeilte ZOC, die dennoch auf ein einziges A4-Blatt passt. Ich habe mehrere Jahre Praxis und viele Gerichtsverfahren gebraucht, um den optimalen juristischen Inhalt dieses Dokuments herauszuarbeiten.

Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt der ZOC.

Im Falle der Zusammenarbeit mit großen Parteien ist ein möglicher Streit über den Inhalt des ZOC-Dokuments zwischen dem Schuldner und dem Zessionar (Factor) ein Umstand, der früher oder später berücksichtigt werden muss. In der Regel verwendet der Factor seine eigene Formel. Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass der Schuldner ein gut etabliertes Unternehmen ist - z. B. eine große Einzelhandelskette, die "viel tun kann, aber nichts tun muss". Solche Unternehmen zögern, dem Factoring zuzustimmen, und wenn sie es doch tun, verhandeln sie den Inhalt der ZOC. Meistens verwenden sie ihre eigenen Vorlagen.

Was ist das häufigste, was ein Schuldner in seine ZOC-Formel zu "schmuggeln" versucht?

  • Recht auf Aufrechnung im Schuldner-Gläubiger-Verhältnis (Factoring);
  • Ausschluss von eigenständigen Forderungen im Zusammenhang mit den übertragenen Forderungen (z. B. Ausgleich von Beitreibungskosten gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. März 2013 über die Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr) von der Übertragung;
  • Als Datum der Zahlung gilt das Datum, an dem das Konto des Schuldners belastet wird;
  • Ausschluss von Lastschrift- und Zinsanzeigen gegen den Schuldner;
  • Vorbehalt des Rechts, die Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Factors zu ändern;
  • Ermächtigung des Factors, nicht geschuldete Beträge auf das Konto des Gläubigers zu überweisen, mit der Wirkung, dass der Schuldner entlastet wird;
  • und andere.

Die Aushandlung der ZOC ist ein normaler Prozess. Die Beurteilung der Zulässigkeit der ZOC nach Änderungen muss immer im Einzelfall erfolgen. Denn damit erhöht sich das rechtliche Risiko für das Factoringgeschäft für die jeweilige Gegenpartei. Jede derartige Situation erfordert eine individuelle rechtliche Analyse und eine entsprechende, fundierte Empfehlung. Es gibt auch Möglichkeiten, das Factoring-Risiko trotz der ungünstigen ZOC-Formel zu reduzieren - diese möchte ich in diesem Beitrag jedoch nicht aufzeigen.

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