Staatsschuldenregister erst ab 1.12.2020.

In dem Artikel "Die Faktoren werden es leichter haben, die Zahlungsfähigkeit der Schuldner zu überprüfen"Im August 2018 schrieb ich unter anderem, dass das Jahr 2018 den Factoring-Unternehmen die Möglichkeit gab, ihre Jahresabschlüsse zu überprüfen. Ich schrieb auch über die Arbeit am Gesetz über das nationale Schuldenregister (NCR).

Das NCR-Gesetz wurde am 18. Dezember 2018 vom Präsidenten unterzeichnet. (Details hier). Leider wird das Gesetz nicht vor dem 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Somit werden die Factoring-Unternehmen erst in etwa 23 Monaten die Möglichkeit haben, den NCR zu nutzen.

Was bedeutet das NCR-Gesetz für Factoring-Unternehmen?

Es wird für die Rechnungssteller einfacher sein, die Zahlungsfähigkeit des Zahlungsempfängers/Faktors zu überprüfen, zumindest auf einer grundlegenden Ebene. Der NCR wird Informationen über zahlungsunfähige oder zahlungsunfähigkeitsgefährdete Unternehmen sowie über Unternehmen, gegen die eine unwirksame Vollstreckung eingestellt wurde, offenlegen. Das bedeutet, dass der NCR u.a. die Daten der folgenden Einrichtungen aufnehmen kann:

  • die sich in einem Umstrukturierungs- oder Konkursverfahren befinden oder befanden oder gegen die ein Verbot der Ausübung einer Geschäftstätigkeit verhängt wurde;
  • die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen (unbeschränkt) haften, wenn die Gesellschaft in Konkurs geht oder der Antrag mangels Masse abgewiesen wird;
  • gegen die ein Vollstreckungsverfahren wegen Unwirksamkeit der Vollstreckung eingestellt worden ist;
  • Unterhaltsverzug, wenn die Vollstreckung erfolglos ist und die Person seit mehr als 3 Monaten im Rückstand ist.

Die Daten werden je nach Art der Daten nach 7 oder 10 Jahren aus dem GRL gelöscht. Die im GRL enthaltenen Daten werden öffentlich und für die Öffentlichkeit zugänglichDas bedeutet, dass jede Person über das Internet auf die darin enthaltenen Informationen zugreifen kann.

Um es noch einmal zu sagen: Erst ab dem 1.7.2021 werden die Factoring-Gesellschaften über kostenlose Mittel verfügen, um nicht nur die Factoren und die Begünstigten (insbesondere die Unternehmen) zu überprüfen, sondern auch die Bürgen oder die Mitglieder der Organe und die Gesellschafter der Unternehmen. Und das alles kostenlos, online und ohne die Notwendigkeit einer Vollmacht. Auf diese Weise wird es möglich sein, die Zahlungsfähigkeit auf einer absolut grundlegenden Ebene zu überprüfen, aber auf eine schnelle, effiziente und kostenlose Weise. Die Änderungen werden sich zweifellos positiv auf die Fähigkeit auswirken, dynamisch auf die Situation der Schuldner zu reagieren und vor allem die vertraglichen Bestimmungen durchzusetzen.

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