Der Generalinspektor für Finanzinformationen ("GIIF") hat einen Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vom 1. März 2018 im Jahr 2020 veröffentlicht.
Wie im Vorjahr enthält dieses Dokument nur wenige Informationen über die Factoring-Branche. Dies liegt daran, dass es nur die Definition des Begriffs "Nicht-andere Finanzinstitute" im AML/CTF-Gesetz enthält. Darunter sind "Factoring-Gesellschaften, Leasing-Gesellschaften (in Bezug auf Finanzierungsleasing) und Einrichtungen zu verstehen, deren Haupttätigkeit in der "Beratung von Unternehmen in Bezug auf Kapitalstruktur, Industriestrategie und damit verbundene Fragen sowie in der Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen von Unternehmen" besteht.
Andere erwähnenswerte Themen:
- Erstes Jahr der Berichterstattung nach der neuen Gesetzgebung - 2020 war das erste Jahr, für das eine vollständige Meldung nach den neuen Regeln für die Meldung von Informationen über überschwellige Transaktionen an die GIIF erfolgte. Die beiden vorangegangenen Jahre waren Übergangszeiträume nach der Regeländerung von 2018.
- Erste Sitzung der EAG - 2020 fand die erste Sitzung der Eurasischen Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche statt.
- Anstieg der Zahl der Mitteilungen der GIIF an die Staatsanwaltschaft über vermutete Straftaten- gemeint ist natürlich der Straftatbestand nach Artikel 299 des Strafgesetzbuchs. Der Anstieg schwankte - bei den Hauptbescheiden um etwa 18,1% im Vergleich zu 2019 und um etwa 15,1% bei den Folgebescheiden. Darüber hinaus stieg auch die Zahl der gesperrten Konten (um etwa 4,8% im Vergleich zu 2019).
- Coronavirus-Pandemie - Aufgrund der vorherrschenden SARS-COV2-Pandemie war es unmöglich bzw. schwierig, die Sensibilisierungsschulungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (die unter Beteiligung der Behörden durchgeführt wurden) fortzusetzen.
- Treffen der UEFIU-Plattform- Wie im Vorjahr fanden vier Sitzungen der UE-FIU-Plattform statt. Neu im Vergleich zu 2019 war jedoch ihr Format - sie wurden, mit Ausnahme der Sitzung im Februar, per Videokonferenz abgehalten.
- "Ein Besuch vor Ort"- d.h. die Besuche der Bewerter vor Ort wurden um mehrere Monate verschoben. Der geplante Besuch der Bewerter in Polen wurde auf 2021 verschoben.
- Schecks - Die GIF führte 2020 insgesamt sieben Inspektionen durch, die meisten davon bei Banken. Auch Notare oder eine Investmentfondsgesellschaft wurden kontrolliert. Dabei wurden Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der im AML/CTF-Gesetz vorgesehenen Pflichten durch diese Einrichtungen festgestellt. Dabei handelt es sich nicht nur um formale Mängel, sondern auch um inhaltliche Unregelmäßigkeiten. Beispiele für letztere sind die Durchführung von Transaktionen, die mit einer Straftat nach Artikel 299 des Strafgesetzbuches in Verbindung gebracht werden können, die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur sofortigen Sperrung des Kontos nach Artikel 87 Absatz 2 des besprochenen Gesetzes oder die Nichteinhaltung von Artikel 34 Absatz 1 des AML/CTF-Gesetzes, d.h. die Nichtanwendung von Maßnahmen zur finanziellen Sicherheit.
- Steuervergehen zweier polnischer Unternehmen im Bereich der Autotransportdienste- Sachverhalt: Zwei polnische Unternehmen mit Sitz im Ausland. Auf die Konten dieser Unternehmen gingen Gelder von zwei Unternehmen ein - Unternehmen A und B. Insgesamt wurden diesen Konten in den letzten drei Jahren mehr als 100 Mio. PLN gutgeschrieben. Diese Gelder wurden zwischen den Konten der beiden Unternehmen transferiert, um schließlich auf die Konten natürlicher Personen - vermutlich Fahrer, die Transportdienstleistungen erbringen - überwiesen zu werden. Eine der Banken, bei der die Konten dieser Unternehmen geführt wurden, verlangte von ihnen Unterlagen, die ihre Einkommensquellen bestätigten. Angesichts der Untätigkeit der Unternehmen kündigte die Bank die Kontovereinbarungen. Die GIIF sperrte das Konto eines der genannten Unternehmen und sandte eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft.
- Geldwäsche durch eine Gruppe von Ausländern - dieser Fall wurde im Jahr 2020 auf eigene Initiative der GIIF eingeleitet. Ausländer, genauer gesagt Bürger eines der asiatischen Länder, nutzten Unternehmen, die auf dem Gebiet Polens gegründet wurden, als sogenanntes "Metastasen-Unternehmen", d. h. aus dem Ausland stammende Gelder wurden an polnische Unternehmen ausgeschüttet, und dann wurden die Gelder an weitere Begünstigte übertragen, ohne dass irgendwelche steuerlichen Maßnahmen durchgeführt wurden. Da es keine wirtschaftliche Rechtfertigung für die Gründung der Unternehmen auf dem polnischen Staatsgebiet und keine Verbindung dieser Unternehmen zum polnischen Markt gab und die Erlöse zudem von Unternehmen stammten, die nicht in den im nationalen Gerichtsregister eingetragenen Branchen tätig waren, erstattete die GIIF Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Bezeichnend ist, dass der gemeinsame Nenner in den Fällen die Unternehmen waren, deren Firmenkonten in einer der Bankfilialen von demselben Kundenberater eröffnet wurden. Dieser Berater richtete allein zwischen April und Juni 2020 Konten für 183 Unternehmen ein (darunter 47 von Ausländern geführte Unternehmen). Der betreffende Bankangestellte konnte aller Wahrscheinlichkeit nach die Kontoverträge aufsetzen und prüfen, ohne die entsprechende Zustimmung einzuholen.