Ab 1.10.2023 geschädigter Hypothekengläubiger bei Versteigerung einer Immobilie

Kann ein Finanzinstitut (z.B. Bank, Factor, Kreditgeber), das zunächst eine durch eine Hypothek gesicherte Finanzierung gewährt hat, bei der Versteigerung der Immobilie durch eine später entstandene Forderung, die durch ein Strafurteil entschieden wurde, überholt werden? Ab dem 01.10.2023 ist dies möglich - das Opfer in einem Strafverfahren (auch Finanz-, Betrugsverfahren) wird den Hypothekengläubiger bei der Verteilung des Versteigerungserlöses "überholen". Wie und welche Missbrauchsmöglichkeiten ergeben sich daraus? Quo vadis Hypothek?

Weitere Einzelheiten finden Sie in dem Artikel auf dem Hauptblog der Kanzlei.

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