Heute (1.11.2019) sind neue Regeln zur Ausweitung der gesplitteten Zahlung (Split Payment Mechanism) auf neue Waren- und Dienstleistungsgruppen in Kraft getreten, wie wir bereits berichtet haben HIER. Die MPP-Pflicht gilt, wenn die FV eine Forderung von mehr als 15.000 PLN brutto abdeckt, der Verkäufer und der Empfänger mehrwertsteuerpflichtig sind und die von der FV abgedeckten Waren/Dienstleistungen in Anhang 15 des Mehrwertsteuergesetzes aufgeführt sind. Die obligatorische FV gilt insbesondere für Zahlungen für: Bauleistungen, Stretchfolien, Tablets, Smartphones, Konsolen, Kraftstoffe, Stahl, Stahlerzeugnisse, Schrott, Abfälle, Edelmetalle (z.B. Gold, Silber) und unedle Metalle (z.B. Kupfer), Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Kohle und Kohleerzeugnisse, elektrische Maschinen und Geräte sowie Teile und Zubehör dafür. Die obligatorische IRP gilt für Waren und Dienstleistungen, die bisher hauptsächlich unter die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, d. h. die Verlagerung der Mehrwertsteuerschuldnerschaft vom Verkäufer auf den Käufer, fielen.