2023 mit den Augen des Finanz-Ombudsmannes

Der Finanz-Ombudsmann hat eine Bilanz für das Jahr 2023 gezogen. Was bedeutet das für das Factoring? Es sei daran erinnert, dass eine Factoring-Gesellschaft den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. August 2015 über die Behandlung von Beschwerden durch Finanzmarktakteure und den Finanzombudsmann in einem engen Rahmen unterliegt - hauptsächlich Artikel 33 des Gesetzes (jährliche Berichte über die Behandlung von Beschwerden und Eingaben), Artikel 30 (Vorlage von Dokumenten auf Anfrage), Artikel 31 (Beantwortung von Anfragen). Offensichtlich ist der oben genannte Anwendungsbereich nicht nur auf B2B-Beziehungen beschränkt, sondern auch im engeren Sinne auf Kunden - Unternehmer, die auch natürliche Personen sind (in der Praxis - natürliche Personen, die ein Einzelunternehmen [JDG] betreiben, Partner in Lebenspartnerschaften, gelegentlich andere Rechtskonstruktionen wie ein Pauschallandwirt). Der Anwendungsbereich entspricht daher einem kleineren Teil des Marktes. Zu den Einzelheiten des Gesetzes in Bezug auf die Factoring-Branche hier lesen.

Der Financial Ombudsman ("FR") hat seinen Tätigkeitsbericht und seine Beobachtungen zum Stand der Einhaltung der Gesetze und der Interessen der Kunden von Finanzmarktteilnehmern für das Jahr 2023 veröffentlicht. Es ist nicht schwer zu erraten, dass Factoring in diesem Bericht eine äußerst marginale Rolle spielt. Aber was können wir dort Interessantes finden?

  • Im Jahr 2023 wurde nur ein einziger Antrag auf Intervention gegen ein Factoring-Unternehmen an den RF verwiesen [Tabelle 348 / Seite 263]. Dem stehen 202 Anträge für den Leasingmarkt gegenüber (dieser erdrückende Vorteil ist natürlich auf den subjektiv breiteren Anwendungsbereich des Leasings an Privatpersonen zurückzuführen);
  • im Jahr 2023 wurden dem RF nur 3 Factoring-Vorschläge unterbreitet (die nur 0,04% des Bankwesens und des Kapitalmarktes) [Tabelle 6].
  • im Jahr 2023 erhielt die RF nur 1 E-Mail-Anfrage zum Thema Factoring (das sind nur 0,05% des Banken- und Kapitalmarktes) [Tabelle 10].

Und wie hat sich die Situation zwischen 2017 und 2023 entwickelt, können wir einen Trend beobachten? Nun, in diesem Zeitraum (6 Jahre) wurden 33 Ersuchen an die RF für Factoring gestellt, was einen Durchschnitt von 5,5 pro Jahr ergibt, der durch 2018 (12 Ersuchen) aufgebläht wurde, wobei der Durchschnitt für 2021-2023 bei 2 Ersuchen pro Jahr liegt und somit ein vernachlässigbares Niveau darstellt. [Tabelle 7].

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Finanz-Ombudsmann im Zusammenhang mit Factoring nicht viel zu tun hat.

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