Jeder hat wahrscheinlich schon von der Attraktivität des Imports von beschädigten Autos aus den USA gehört. Der dortige Markt ist sehr spezifisch - selbst leicht beschädigte Fahrzeuge werden in den USA oft als ungeeignet für die Wiederinbetriebnahme angesehen - ein Merkmal eines entwickelten Marktes mit hohen Reparaturkosten und ein Ergebnis des Rechts- und Versicherungsmarktes. Tatsache ist, dass ein solches Fahrzeug, manchmal in sehr gutem Zustand (oder leicht überschwemmt), fast umsonst gekauft und nach Polen gebracht werden kann.
Das Problem kann sich aber auch aus einem ganz anderen Blickwinkel als der Frage nach der Tauglichkeit des Fahrzeugs ergeben - nämlich dann, wenn dem Importeur unerwartet mitgeteilt wird, dass sein Fahrzeug nach den internationalen Abfallverbringungsvorschriften als Abfall entsorgt wird. Kurz darauf kann der Eigentümer eines solchen Fahrzeugs auch von der Obersten Aufsichtsbehörde für Umweltschutz (GIOŚ) aufgefordert werden, das importierte Auto, Motorrad oder einen anderen Fahrzeugtyp unverzüglich zu entsorgen. Eine schnelle und wirksame Reaktion mit der entsprechenden rechtlichen Argumentation ist in einer solchen Situation unerlässlich und entscheidend, um das Fahrzeug möglicherweise vor einer endgültigen und vollstreckbaren Entsorgungsentscheidung zu retten.
- Dokumente wie "Bergung", "nicht reparabel" usw. - wann werden sie ausgestellt?
Der niedrige Preis von beschädigten Fahrzeugen in den USA ist häufig darauf zurückzuführen, dass sie über Typenscheine verfügen. Schrottzertifikat oder nicht reparierbarer Fahrzeugtitel. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrzeuge, die von Überschwemmungen, Tornados, Wirbelstürmen und anderen Naturkatastrophen betroffen waren. Es genügt, daran zu erinnern, dass während des berühmten Hurrikans Katrina etwa 200 000 Autos betroffen waren. Angesichts einer so großen Zahl beschädigter Fahrzeuge stufen die US-Gutachter diese in der Regel rechtlich als nicht mehr reparabel ein. Man kann vermuten, dass diese Entscheidungen auf die hohen Kosten einer detaillierten Begutachtung und mögliche Rechtsstreitigkeiten sowie auf strenge Gesetze zurückzuführen sind.
In den USA ist es üblich, dass ein Fahrzeug trotz eines nicht sehr schweren Schadens nicht vom Eigentümer repariert wird, sondern an eine Versicherungsgesellschaft übergeben wird, die dann eine Entschädigung in Höhe des Gesamtschadens am Fahrzeug zahlt und im Gegenzug das Auto an den Versicherer übergibt, der es versteigert. Eine große Gruppe von Unternehmen und Händlern in den USA verdient ihren Lebensunterhalt mit der Verwertung solcher Fahrzeuge. Allerdings floriert der Handel mit solchen Fahrzeugen nicht in allen US-Bundesstaaten. Der Grund dafür sind Gesetze, die die Zulassung solcher Fahrzeuge verbieten. Dies ist u. a. in Arizona, Arkansas, Kalifornien, Illinois, Indiana, Kentucky, Maine, Michigan, Mississippi, Missouri, New Jersey, New York, North Dakota, Ohio, Rhode Island, Texas und Vermont der Fall. In diesen Bundesstaaten besteht die einzige Möglichkeit, aus einem beschädigten Auto einen Gewinn zu erzielen, darin, es ins Ausland oder in einen anderen US-Bundesstaat weiterzuverkaufen.
- Einfuhr und Zulassung eines Fahrzeugs mit Schrott- oder Nichtreparaturtitel
Selbst wenn das Auto repariert wurde, die erste technische Inspektion im Land bestanden hat und sogar zugelassen ist, kann das GIOŚ das Fahrzeug (das in den USA zuvor als "Salvage" oder "Nonrepairable" bezeichnet wurde) unerwartet als Abfall betrachten und anordnen, dass es innerhalb von 30 Tagen zu einem Demontagebetrieb gebracht wird. Die Folgen sind natürlich unumkehrbar. Die Behörde interpretiert die Dokumente "Salvage" und "Nonrepairable" in der Regel von oben herab als unwiderlegbaren Beweis dafür, dass das Fahrzeug Abfall ist, ohne den Inhalt des Dokuments mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs zu konfrontieren.
Die polnischen Behörden sind kaum in der Lage festzustellen, in welchen Fällen dieses Dokument in den verschiedenen Staaten der USA ausgestellt wird und in welchen Staaten dieses Dokument den Ausschluss eines Fahrzeugs vom Betrieb bedeuten kann und in welchen Staaten ein gesondertes Dokument gilt. Ein solches Dokument kann die Zulassung nur dann verhindern, wenn es die in der Stellungnahme des Ministers für Verkehr und Bauwesen vom 13. März 2006, Nr. TD4S-022/77/06, aufgeführten Einträge in enumerativer Form enthält, aus denen hervorgeht, dass das Fahrzeug für die Vernichtung bestimmt ist: "Für Schrott" oder "Nur Teile". Ein Dokument des Typs "Salvage Certificate" oder "Non-prepairable Vehicle Title" sollte daher in Polen hauptsächlich als ein Dokument betrachtet werden, das den Nachweis des Eigentums an einem Fahrzeug darstellt, der gemäß Artikel 72 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 über das Straßenverkehrsrecht für die Zulassung einer Maschine in Polen erforderlich ist. Daher berührt der Inhalt der Dokumente aus den USA in keiner Weise die Möglichkeit, das Fahrzeug auf dem Gebiet der Republik Polen zuzulassen. In der Tat kann eine am Zulassungsverfahren beteiligte Partei jeden Eigentumsnachweis für das Fahrzeug vorlegen.
Die größte Beweiskraft in einem Verfahren zur Anerkennung eines Fahrzeugs als Abfall sollte jedoch auf jeden Fall der Frage des tatsächlichen technischen Zustands des Fahrzeugs, den Stellungnahmen der einschlägigen Sachverständigen und der Experten auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugmechanik zukommen. Es ist nämlich nicht möglich, zu einer Situation zu gelangen, in der drei Worte in einem Dokument eines bestimmten US-Staates eine größere Beweiskraft haben als der Sachverhalt und andere Beweise, die unmittelbar auf den korrekten technischen Zustand des Fahrzeugs hinweisen.
Daher ist zu berücksichtigen, dass das amerikanische Dokument als Bestätigung der legalen Herkunft des Fahrzeugs und das Gutachten des Mechanikers/Sachverständigen, die Inspektionsunterlagen usw., die die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs belegen, als Bestätigung des ordnungsgemäßen technischen Zustands des Fahrzeugs zu betrachten sind. Wenn also keine Zweifel an den Eigentumsverhältnissen des Fahrzeugs bestehen und sein technischer Zustand durch die entsprechenden Nachweise bestätigt wird, gibt es auch keinen Grund, die Zulassung eines solchen Fahrzeugs im Hoheitsgebiet der Republik Polen zu verweigern.
- Wann kann ein Fahrzeug als Abfall betrachtet werden?
Natürlich können nicht alle Fahrzeuge vermeiden, dass sie als illegal nach Polen verbrachte Abfälle gelten. Gemäß Artikel 32 des Gesetzes über die internationale Verbringung von Abfällen verhängt der Landesinspektor für Umweltschutz per Bescheid eine Geldstrafe zwischen 50.000 und 500.000 PLN gegen den Empfänger von illegal und ohne Notifizierung eingeführten Abfällen.
In Übereinstimmung mit §. 6 Abs. 1. des Art. 3 des Abfallgesetzes Abfall ist definiert als jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die Verbringung eines Altfahrzeugs nach Polen bedeutet daher keineswegs automatisch eine illegale Verbringung von Abfällen oder die Annahme der Entsorgung des Fahrzeugs durch den Vorbesitzer. Eine solche "Entsorgung" muss von der Behörde, die die Beseitigung des Fahrzeugs fordert, umfassend und zweifelsfrei nachgewiesen werden..
- Zuständige Behörde für die Beurteilung der Bedingungen für die Zulassung eines Fahrzeugs zum Verkehr in Polen.
In Schreiben an die Käufer von aus den USA nach Polen gebrachten Verwertungsfahrzeugen äußert sich die Hauptinspektion für Umweltschutz sehr häufig zu der Möglichkeit, ein bestimmtes Fahrzeug in Polen zuzulassen. Es ist jedoch zu bezweifeln, dass die GIOŚ bei der Feststellung des Abfallstatus Argumente anführen kann, wonach die Zulassung eines Fahrzeugs auf dem polnischen Hoheitsgebiet aufgrund des Fehlens des Dokuments "Certificate of Title of Vehicle" (American Vehicle Title) nicht möglich ist. Es besteht nämlich kein Zweifel daran, dass diese Behörde im Lichte von Artikel 73 des Gesetzes vom 20. Juni 1997. - Straßenverkehrsgesetz nicht die Behörde ist, die für die Zulassung von Fahrzeugen und damit für die Beurteilung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die unter anderem in Artikel 72 des genannten Gesetzes genannt sind, zuständig ist. Zu beachten ist auch, dass die Oberste Umweltinspektion im Jahr 2008 eine Änderung der Leitlinien für die Behandlung von Fahrzeugen mit dem Eintrag "Totalverlust" - Totalschaden - eingeführt hat.
Die oben genannten Punkte werden vor dem Hintergrund des US-Marktes erläutert, gelten aber auch für Fahrzeuge, die aus anderen Ländern eingeführt werden.
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Die Anwaltskanzlei Jaskowiak Nadra bietet Umfassender Rechtsbeistand für Verfahren zur Anerkennung eines aus den USA importierten Fahrzeugs als Abfall auf der Grundlage der Dokumente "Salvage", "Nonrepairable", usw. Das Fehlen einer adäquaten rechtlichen Antwort im Falle einer Aufforderung zur Entsorgung eines Fahrzeugs, das objektiv nicht als Abfall betrachtet werden kann, birgt das Risiko eines erheblichen finanziellen Schadens für den Käufer eines US-Fahrzeugs. Um die negativen und irreversiblen Folgen einer fehlenden objektiven und umfassenden Prüfung des Falles zu vermeiden, fordern wir Sie auf Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei Unmittelbar nach Erhalt des ersten Schreibens der GIOŚ. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen vor der GIOŚ und den Verwaltungsgerichten. Ein detailliertes Angebot ist verfügbar hier.