Erfolg für JNS LEGAL im Verfahren zur Genehmigung eines Nachlassvertrages (Aufhebung des Nachlassvertrages)

Neue Vergleichsverfahren (PZU) [eine neue Art von Restrukturierungsverfahren] sind seit fast einem Jahr ein echter Fluch für Unternehmer - insbesondere für Gläubiger aus der Finanzindustrie (Banken, Factoring, Leasing, Kredit- und andere Unternehmen, die Finanzierungs- oder Darlehenskapital bereitstellen). Wir befassen uns mit solchen Fällen immer häufiger und derzeit mit zunehmendem Erfolg und interessanten Themen.

Eines davon war eine Abstimmung, bei der der von uns vertretene Kunde (die Factoring-Gesellschaft) in einer separaten Gläubigergruppe landete, in der er allein war und die daher als für ihn bestimmt oder sogar für ihn geschaffen angesehen werden konnte.

Im Namen unserer Mandantin beantragten wir die Aufhebung der Wirksamkeit des Vergleichs und die Versagung der Genehmigung des Vergleichs. Das Gericht gab dem letztgenannten Antrag statt und verweigerte die Genehmigung des Vergleichs, da es auf unseren Antrag hin feststellte, dass der Vergleich für den Gläubiger grob nachteilig und schädlich sei. Das Gericht folgte uns und wies unter anderem darauf hin, dass:

  • "Das Gericht sieht keine Rechtfertigung dafür, dass ein Gläubiger aus der Gruppe (...) in wesentlich geringerem Umfang befriedigt werden sollte. Dafür sprechen weder die Höhe seiner Forderung noch die besondere Situation von Gläubigern aus anderen Gruppen."
  • "Dass die Bedingungen der Vereinbarung den Gläubiger aus der Gruppe (...) grob benachteiligen, zeigt sich auch daran, dass er trotz einer höheren Forderung als der Gläubiger aus der Gruppe (...) letztlich - als Ergebnis der Umsetzung der Vereinbarung - einen geringeren Betrag erhalten würde. Die Befriedigung des Hauptgläubigers (...) ((...)PLN) in Höhe von 70% ergibt nämlich den Betrag von (...)PLN, während der Gläubiger (...) [ein anderer Gläubiger aus dem Finanzsektor], der zur Gruppe (...) gehört, in Höhe von (...)PLN (100% der Befriedigung des Hauptgläubigers) zurückgezahlt würde."
  • "An der Beurteilung durch das Gericht ändert sich nichts dadurch, dass (...) auch von (...), der neben dem Schuldner (...) dem Gläubiger haftet, Zahlung verlangen kann in solidum.”

Das Ergebnis war, dass in den nachfolgenden Vergleichsvorschlägen wesentlich günstigere Zahlungsbedingungen für den Kunden festgelegt wurden.

Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verfahren des Typs PZU, der zunehmenden Dreistigkeit der Schuldner, ungünstige Regelungen vorzuschlagen, und der Fähigkeit der Gerichte, diese (oft ohne großes Nachdenken) zu akzeptieren, spielt die aktive Beteiligung des Gläubigers an der PZU eine immer wichtigere Rolle.

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