Die Kanzlei ist auf die rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten zwischen Aktionären sowie zwischen Aktionären und Gesellschaftsorganen spezialisiert. Im Rahmen unserer Tätigkeit bemühen wir uns um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten, ohne dem Unternehmen zu schaden, mit dem Ziel, die Geschäftstätigkeit und den guten Ruf des Unternehmens aufrechtzuerhalten.
Zu diesem Zweck verhandeln und gestalten wir Rechtskonstruktionen zur Beendigung von Streitigkeiten in Form der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, der Spaltung von Gesellschaften, der Rückzahlung von Altgesellschaftern oder der Veräußerung eines organisierten Teils von Gesellschaften.