Coronavirus und Factoring

Der Ausbruch des Coronavirus (COVID-19 / SARS-CoV-2) wird zweifelsohne nicht ohne Auswirkungen auf die Factoring-Branche bleiben. In diesem Artikel werde ich versuchen, diese Auswirkungen in Paragraphen aus einer peri-juristischen Sicht zu skizzieren. Der Kürze halber wird nur auf Probleme hingewiesen, die nach Ansicht des Autors bereits aufgetreten sind oder noch auftreten können.

  1. Auswirkungen auf Factoring-Vereinbarungen

Die Coronavirus-Pandemie ist ein Phänomen, das viele Juristen bereits als höhere Gewalt anerkennen. Die derzeitige Epidemie dürfte die Wirksamkeit und die Erfüllung von Factoring-Vereinbarungen im Allgemeinen nicht beeinträchtigen. Wenn jedoch die Parteien eine Klausel über höhere Gewalt in den Vertrag aufgenommen haben (Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB) Der Anwendungsbereich der Klausel hängt vom Inhalt der Klausel selbst ab und kann z. B. bewirken, dass die Haftung für die Nichterfüllung / Schlechterfüllung ausgeschlossen wird (insbesondere die Anwendung einer Vertragsstrafe ausgeschlossen wird) oder dass bestimmte vertragliche Verpflichtungen eingeschränkt / ausgeschlossen werden. Es muss ein Kausalzusammenhang zwischen der Nichterfüllung / Schlechterfüllung des Vertrages und dem Umstand höherer Gewalt bestehen. Das heißt, das Coronavirus darf nicht nur eine bequeme Ausrede für die Nichterfüllung sein (z. B. Nichtzahlung, Nichtvorlage von Unterlagen).

In mindestens einem mir bekannten Mustervertrag ist mir eine Klausel begegnet, wonach der Factor "keine Haftung für Forderungen übernimmt, deren Rückzahlung durch höhere Gewalt gefährdet ist (...)". Diese Art von Klausel könnte nun einer Prüfung unterzogen werden, auch im Hinblick auf ihre Folgen. Es scheint, dass der Factor, der diese Klausel verwendet, in einer solchen Situation seinen Kunden eindeutig erklären sollte, ob und in welchem Umfang die Klausel angewandt wurde, und die Auswirkungen dieser Situation auf die mit dem vollständigen Factoring verbundenen Gebühren bewerten sollte.

Wenn der Vertrag enthält keine Klausel über höhere GewaltDie Parteien können versuchen, sich auf allgemeine Grundsätze zu berufen und einen möglichen Ausschluss der Haftung für Schäden aufgrund von Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung (ohne Verschulden des Schuldners) anzustreben. Dies kann beispielsweise die Haftung für die Nichteinhaltung von Fristen, die Verhängung von Säumniszuschlägen, Vertragsstrafen usw. betreffen.

  1. Auswirkungen auf die Schulden aus Factoring-Vereinbarungen

Coronavirus-Pandemie keine Stundung oder Verschiebung der Fälligkeit der Verpflichtungen aus dem Factoringvertrag oder der angekauften Forderungen, der Rückgriffsfristen usw. zur Folge hat. Die Fehleinschätzung einiger Fakten in dieser Hinsicht ist darauf zurückzuführen, dass die Positionen z.B. der ZBP zitiert werden, ohne deren Inhalt zu lesen (ich verweise hier auf Punkt 16).

  1. Auswirkungen auf Handelsverträge, die durch Factoring abgedeckt sind

Ein komplizierteres Thema sind die Auswirkungen eines Coronavirus-Ausbruchs auf Handelsverträge, die durch Factoring abgedeckt sind - hier sollte jeder Vertrag einzeln auf eine mögliche Force-Majeure-Klausel und die damit verbundenen Folgen geprüft werden, die von begrenzt (z.B. Wegfall von Vertragsstrafen, Haftungsbeschränkung) bis hin zu drastisch - bis hin zur Vernichtung der Forderungen (z.B. Ausübung des Rücktrittsrechts von einem schwebenden Vertrag mit unbezahlten, vom Factor finanzierten Forderungen) - reichen können. In Kenntnis der Marktbedingungen ist es besonders wichtig, die Bauverträge und die in Ausführung eines öffentlichen Auftrags geschlossenen Verträge zu prüfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, mit dem Factor in ständigem Kontakt zu bleiben, um sich über mögliche rechtliche Erklärungen (z. B. Rücktritt) auf dem Laufenden zu halten.

  1. Auswirkungen auf die Forderungsversicherung

Jedes Factoringunternehmen sollte heute bei einem Vollfactoring die Police und die AGB heranziehen, um zu beurteilen, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt und welche Auswirkungen eine solche Klausel in der Police/den AGB definiert. Im Zweifelsfall müsste eine verbindliche Stellungnahme des Versicherers eingeholt werden. Darüber hinaus es kann eine Frage der Zeit sein, bis die Versicherungsgrenzen geändert werden, insbesondere im Zusammenhang mit Liquiditätsverlusten und erhöhten Risiken für bestimmte Branchen (z.B. HoReCa, Luftfahrt).

  1. Auswirkungen auf finanzierte Industrien

Wie bereits oben angedeutet, zeigt sich, dass einige Branchen die Krise bereits in erheblichem Maße zu spüren bekommen (z.B. HoReCa, Personenverkehr), andere operieren ohne größere Veränderungen (z.B. Wohnungsbau), wieder andere haben nur eine vorübergehende Steigerung der Margen und der Rentabilität erreicht (z.B. internationaler Transport, insbesondere bei Kühltransportern - bei gleichzeitig gesunkenen Treibstoffpreisen), und wieder andere profitieren von der neuen Situation und tätigen eine große Anzahl von profitablen Geschäften (z.B. Biomed, medizinische Geräte, Reinigungsmittel, Lebensmittelindustrie). Es ist wichtig, daran zu denken, dass eine Verlangsamung in einem Wirtschaftszweig (z. B. HoReCa) eine Verlangsamung in koexistierenden Wirtschaftszweigen nach sich zieht (z. B. Hersteller von Gastrogeräten, Wäschereien, die Dienstleistungen für Hotels erbringen, usw.).

  1. Auswirkungen auf das Risiko/Portfolio

Dies kann sich zweifellos auf die Bewertung des Kundenportfolios, der Factoring-Limits und der Kontrahentenlimits durch die Factoring-Unternehmen auswirken, um die Risiken zu verringern und gleichzeitig den Kontrahenten, die von der Marktsituation profitieren, mehr Spielraum zu gewähren. Es scheint, dass die Risikoabteilungen ihre derzeitige Arbeitsweise in gewissem Maße an die sich ändernden dynamischen Marktbedingungen anpassen müssen. Wenn der Versicherer/Kreditgeber/die Muttergesellschaft der Factoring-Gesellschaft Richtlinien/Bedingungen für das Portfolio auferlegt (möglicherweise Covenants), können diese Aspekte die Änderung des Portfolios beeinflussen.

  1. Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau

Bei klassischem, ausgewogen besichertem Factoring (Portfolio von verstreuten Gegenparteien + z.B. Schuldschein) wird diese Auswirkung über einen allgemeinen Anstieg der überfälligen Forderungen und des Insolvenzrisikos hinaus nicht signifikant sein, es sei denn, ein wesentlicher Teil des Portfolios besteht aus Kunden aus Branchen mit höherem Risiko (z.B. HoReCa, Luftfahrt). Bei Immobilien (Hypothekensicherheiten) ist es noch zu früh, um über Preisbewegungen auf dem Markt zu sprechen. Ich erwarte einen dynamischeren Preisrückgang bei Industrieimmobilien aufgrund der gestiegenen Zahl von Insolvenzen und der geringeren Nachfrage nach solchen Objekten sowie deren schwieriger Marktgängigkeit aufgrund der unternehmensspezifischen Profilierung. Der größte und auffälligste Rückgang, der sofort zu verzeichnen war, betraf die Sicherheiten für Aktien von Unternehmen, die an geregelten Märkten (WSE/New Connect) notiert sind.. Seit Ende Februar hat der Abschlag bei den meisten Unternehmen mehrere bis zehn Prozent erreicht, in Extremfällen (z. B. Rainbow Tours, Enter Air) sogar noch mehr, was zu einem enormen Rückgang des Marktwerts der Wertpapiere geführt hat. Ähnlich verhält es sich mit den Sicherheiten für bestimmte Unternehmensanleihen. Wenn dies im Factoringvertrag festgelegt ist, kann das Recht bestehen, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen.

  1. Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens

Es bedarf keines besonderen Kommentars, dass die Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen je nach Branche drastisch sein können. Ich weise auch auf einen übersehenen Aspekt hin - im Falle von größeren Unternehmen, die Unternehmensanleihen kann es ein Problem geben, sie zu verlängern. Am schlimmsten kann die Liquiditätslage von Unternehmen sein, die gleichzeitig (i) hoch verschuldet sind, (ii) in risikoreichen Branchen tätig sind, (iii) einen hohen Anteil an Fixkosten haben - Beispiel: CCC.

  1. Auswirkungen auf die Existenz von Unternehmen

Neben einem enormen Anstieg der Anträge auf Einstellung des Geschäftsbetriebs und auf Liquidation ist auch ein sprunghafter Anstieg der Anträge auf Umstrukturierung/Konkurs zu erwarten. Unter den großen Unternehmen, die hauptsächlich auf dem geregelten Markt notiert sind, gibt es bereits erste Beispiele, die wir mehr oder weniger mit der Coronavirus-Epidemie in Verbindung bringen können (z.B. Braster S.A., Wolska Aparthotel, Marka S.A., Fince Holding S.A., CTE).

  1. Auswirkungen auf die Einziehung

Die Überlastung nimmt zu. Einige Schuldner erklären die Verzögerungen bereits mit dem Coronavirus, was manchmal den Eindruck einer situativen Übersetzung erweckt (insbesondere bei Verpflichtungen, die seit vielen Monaten überfällig sind). Die meisten Gerichte haben bereits die Gerichtstermine für den gesamten April gestrichen, aber die Mahnverfahren laufen weiter. Es gibt Probleme bei der Weiterleitung des Schriftverkehrs. Gerichtsverfahren und Gerichtstermine beginnen nicht, und diejenigen, die bereits begonnen haben, werden für die Dauer der Epidemie ausgesetzt. Darüber hinaus gibt es Schwierigkeiten bei der Arbeit der Gerichtsvollzieher, einschließlich der Durchführung von Maßnahmen mit Schuldnern. Der Markt neigt dazu, einen Rückgang der Effektivität des Inkassos zu diskontieren (siehe z. B. die Bewertung von Kruk an der WSE). Eine professionelle Einschätzung der möglichen Auswirkungen des Coronavirus auf das Inkasso und die Einbringlichkeit von Forderungen können Sie in den aktuellen ESPI-Berichten der börsennotierten Inkassounternehmen nachlesen - z.B. Kruk, Vindexus, Getback, Aforti Collections.

  1. Auswirkungen auf Betrug

Angesichts der schwierigen Liquiditätslage und des Drucks auf viele Factoring-Gesellschaften erwarte ich einen Anstieg des Anteils von Factoring-Betrug, einschließlich einer erhöhten Anzahl von Anträgen zur Finanzierung fiktiver Transaktionen. Schon jetzt ist ein gesteigertes Interesse an der Nutzung von Factoring-Limits "unter der Hand" zu beobachten, was ein besorgniserregendes Zeichen ist.

  1. Auswirkungen auf die Rentabilität

Die Entscheidung des MPC vom 17. März 2020, den Referenzzinssatz der NBP um 0,5 Prozentpunkte, d.h. auf ein historisch niedriges Niveau von 1,00 Prozent, zu senken, kann sich aufgrund ihrer Auswirkungen auf das WIBOR-Niveau auf die Rentabilität der Factoring-Branche auswirken - sowohl im Hinblick auf die Kapitalbeschaffungsseite der Factoring-Gesellschaft (z.B. Kreditlinie, Anleihen) als auch auf die Factoring-Finanzierung (bei der die Marge ebenfalls aus dem WIBOR besteht).

  1. Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen

Aufgrund der Senkung des Systemrisikopuffers auf 0% durch den Erlass des Finanzministers vom 18. März 2020 sind die regulatorischen Mindestanforderungen an die Kapitalquoten der Banken gesunken (Tier 1).

  1. Die sogenannten "Krisenschutz"-Lösungen und Factoring

Anfang April dieses Jahres wurde ein Gesetz - der so genannte Krisenschutz (Gesetz vom 31. März 2020 zur Änderung des Gesetzes über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Prävention, Vorbeugung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen sowie einiger anderer Gesetze). Leider enthalten die neuen Verordnungen trotz der Vorschläge der PZF nur wenige Änderungen, die die Factoringbranche direkt betreffen. Hier sind die wichtigsten von ihnen:

(1) Die Einführung von so genannten Kreditferien. Kreditferien bestehen in der Verschiebung (Aussetzung) der Rückzahlung von Kapital- und Zinsraten oder Tilgungsraten. Im Hinblick auf die Factoring-Branche wurden bereits von mindestens zwei Banken Maßnahmen ergriffen, um die so genannten Kreditferien auch auf Factoring-Forderungen auszudehnen (vorübergehende Aussetzung der Ratenrückzahlung).

(2) Einmaliges Darlehen für Kleinstunternehmer. Der Starost kann auf der Grundlage einer Vereinbarung ein einmaliges Darlehen in Höhe von bis zu 5.000 PLN aus dem Arbeitsfonds zur Deckung der laufenden Kosten der Tätigkeit des Kleinstunternehmers gewähren.

(3) Verschiebung von Fristen. Die Fristen wurden verschoben - unter anderem für die Meldung von Daten an das CRBR, für die Einreichung einer Zahlungsmitteilung auf ein Konto außerhalb der so genannten weißen Liste der Mehrwertsteuer (bis zu 14 Tage), für die Einreichung der jährlichen PIT bis zum 31. Mai 2020, für die Verpflichtung zur Einreichung der neuen JPK_VAT zusammen mit der Steuererklärung, für die Anwendung der neuen Mehrwertsteuersatzmatrix (mit kleineren Ausnahmen).

(4) Befreiung von der Anwendung des Schuldenerlasses für Schuldner unter den im Gesetz genannten Bedingungen (z.B. Nichtzahlung der Verpflichtung innerhalb von 90 Tagen nach Fälligkeit, negative wirtschaftliche Folgen von COVID-19, geringere Einnahmen usw.).

(5) Aussetzung der Verfahrens- und Gerichtsfristen während des epidemischen Notstands oder des aufgrund von COVID-19 ausgerufenen epidemischen Zustands.

Bei den Verordnungen handelt es sich jedoch nicht um endgültige Regelungen. Der Finanzminister wies darauf hin, dass derzeit ein weiteres Mustergesetz ausgearbeitet wird, um Unternehmen nach dem Ausbruch von COVID-19 zu unterstützen.

  1. Auswirkungen auf Branchenveranstaltungen

Bewegungseinschränkungen bedeuten auch Einschränkungen für Schulungen, Tagungen und Branchenveranstaltungen. Die CRIF Ltd. hat als erste bekannt gegeben, dass die Konferenz Risk & Supervision Meeting 2020 vom 22.04.2020 auf den 10.09.2020 verschoben wurde. Das Risiko einer Verschiebung/Absage des XI. Internationalen Factoring-Kongresses muss ebenfalls in Betracht gezogen werden. Wir werden uns alle sicherlich vermissen.

  1. Bewertung der Auswirkungen auf das Factoring durch die Beteiligten selbst
  • Positionen von ZBP, PZF
  • Die ZBP hat ihren Standpunkt in Mitteilung Nr. 1 vom 16.03.2020. und Mitteilung Nr. 2 vom 31.03.2020. in der empfohlen wird, dass "Banken, die eine Factoring-Gesellschaft in ihrer Gruppe haben, Maßnahmen ergreifen sollten, um die Stundung von Rückzahlungen, die von Kunden fällig sind, auf einer analogen Basis anzuwenden, wie sie von der Bank für die Stundung von Kreditrückzahlungen angewendet wird".
  • Das PZF präsentierte Die 7 Säulen der Factoring-Hilfe für Unternehmen in der Zeit der Coronavirus-Pandemie COVID-19. Er legte sie der ZBP und ihrem Krisenmanagementteam vor. Die Initiative beruht auf der Anwendung außerordentlicher Maßnahmen, die es den Unternehmen ermöglichen, schneller und einfacher Zugang zu Mitteln für ihre Geschäfte zu erhalten, und ihren Geschäftspartnern, unter anderem, die Zahlungsfristen zu verlängern oder die Zahlung von Schulden zu verschieben.
  • Positionen im Unternehmen

Aufgrund der Verpflichtungen der Emittenten von Aktien, die an einem geregelten Markt (WSE, New Connect) notiert sind, haben wir bereits die Möglichkeit, uns über die geschätzten Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmen zu informieren. Was die Factoring-Branche betrifft, so wurden solche aktuellen ESPI-Berichte bereits von Banken veröffentlicht (z. B. PKO Bank Polski, Alior Bank S.A., Bank Polska Kasa Opieki S.A., ING Bank Śląski S.A.), obwohl sich nur wenige direkt auf das Factoring beziehen, und Nicht-Banken-Factoring-Unternehmen (Pragma Inkaso S.A.: Kancelaria Prawna - Inkaso WEC S.A. Aforti Holding S.A.). Ich möchte Sie ermutigen, die Berichte zu lesen, weil Sie daraus die erwartete Einschätzung der Situation durch die Betroffenen selbst ablesen können.

Die obige Einschätzung ist nur ein Abriss der Probleme, die sich aus den aktuellen Einschätzungen des Autors ergeben. Jedes Factoring-Unternehmen sollte die Auswirkungen des Coronavirus individuell auf sein eigenes Geschäft beziehen und dabei die eigenen Vertragsstrukturen, Kunden und Anforderungen berücksichtigen.

Teilen auf...

Lesenswert

Bartosz Nadra

Rechtsanwalt | Geschäftsführender Gesellschafter

1TP5Zeitfactoring

Der erste polnische Blog über die rechtlichen Aspekte des Factoring

Łukasz Jaskowiak

Rechtsanwalt | Geschäftsführender Gesellschafter

1TP5ZeitDie Immobilien von heute

Ein Blog, der dem Immobilienrecht im weitesten Sinne gewidmet ist

Piotr Szwechłowicz

Rechtsberater | Geschäftsführender Gesellschafter

1TP5ZeitTransport

Willkommen auf dem Blog, der dem öffentlichen Verkehr und der TSL-Branche gewidmet ist.