Coronavirus verschiebt neue JPK_VAT, CRBR-Meldung, neue Mehrwertsteuersatzmatrix.
Wie das Finanzministerium auf Twitter mitteilte, werden die Fristen aufgrund des Coronavirus verschoben:
- vom 1. April bis zum 1. Juli 2020 die Verpflichtung, eine neue JPK_VAT mit der Anmeldung einzureichen;
- vom 13. April bis zum 1. Juli 2020, um Daten an das Zentralregister der tatsächlichen Leistungsempfänger zu melden;
- vom 1. April bis zum 1. Juli 2020 die neue Mehrwertsteuersatzmatrix anzuwenden (mit kleineren Ausnahmen).
Die endgültige Bestätigung des Inkrafttretens der genannten Änderungen wird jedoch erst in Form eines Gesetzes (des so genannten Krisenschutzschildes) im Gesetzgebungsverfahren erfolgen, das voraussichtlich bereits im März dieses Jahres stattfinden wird.