Das Justizministerium schreckt vor einer Änderung des Strafgesetzbuches zurück, um einen qualifizierten Stalking-Tatbestand in Form von Belästigung mit dem Ziel der Schuldenerpressungdie dem Schutz der Schuldner dienen sollte und die Schuldenindustrie hart getroffen hat. Die Begründung zeigt, dass ein solches Verhalten mit dem derzeitigen Wortlaut der Vorschrift vereinbar ist. Die Rücknahme dieser Änderung ist positiv zu bewerten.