Eine Abtretung im Rahmen des Factorings bedeutet, dass der Factor (Zessionar) anstelle des Factors (Zedenten) in die Forderungen gegen die Gegenpartei (Schuldner) eintritt. Geht die Abtretung jedoch so weit, dass auch Elemente aus der Geschäftsbeziehung zwischen Factor und Vertragspartner - wie etwa eine Schiedsklausel - auf den Factor übertragen werden?
Es stellt sich heraus, dass ja. Dies hat der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 3.09.1998, Az: I CKN 822/97, zum Ausdruck gebracht, in dem er Folgendes feststellte:
- Der Zessionar tritt in die Rechtsposition des Zedenten ein. Die Kehrseite dieses Grundsatzes ist, dass der Schuldner dem Zessionar die Einwendungen entgegenhalten kann, die er zu dem Zeitpunkt, als er von der Abtretung Kenntnis erlangte, gegen den Zedenten hatte (Artikel 513 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Der Schuldner einer Forderung aus einem Vertrag mit einer Schiedsklausel, der vor einem ordentlichen Gericht verklagt wird, kann daher auch gegenüber dem Zessionar die Einrede der Schiedsklausel (Artikel 697 § 2 in Verbindung mit Artikel 202 der Zivilprozessordnung) erheben;
- Die Wirksamkeit einer Schiedsklausel gegenüber einem Zessionar schließt die Möglichkeit aus, sich auf das Fehlen einer Schiedsklausel zu berufen, wenn der Kläger als Zessionar auftritt, der die von der Klausel erfasste Forderung erworben hat;
Dieser Standpunkt ist weitgehend akzeptiert worden. Sie ist jedoch auch auf kritische Kommentare gestoßen. Einerseits gehört das Schiedsverfahren nicht zum Inhalt der Forderung, andererseits darf die Abtretung die Position des Schuldners nicht verschlechtern. Es gibt keine einzig richtige Lösung für dieses Problem, aber die Bedeutung des oben zitierten Urteils kann nicht übersehen werden, da die Wahrscheinlichkeit, dass das mit dem Fall befasste erstinstanzliche Gericht seine These teilt, sehr hoch ist.
In der Praxis ist daher zu bedenken, dass eine Klage gegen die Gegenpartei (Schuldner) vor einem ordentlichen Gericht das Risiko bergen kann, dass die Gegenpartei eine Schiedsklausel geltend macht. Nach meinen Beobachtungen sind diese Situationen jedoch selten.
Dieser Beitrag ist ein Auszug aus einer Reihe von Artikeln, die unter dem Titel "Umfang des Factoring (Zuordnung)" zusammengefasst sind.