Bereits 2016 stellte das Entwicklungsministerium das Konzept einer neuen Kapitalgesellschaft vor, die sich vor allem an die Startup- und Fintech-Branche richtet. Die Arbeit an dem Projekt gewinnt an Dynamik. Das Ministerium hat die wachsende Bedeutung von Start-ups für den Wirtschaftsumsatz erkannt und seine Bereitschaft bekundet, Aktivitäten im Rahmen eines solchen Geschäftsmodells zu erleichtern. Es hat ein Projekt ausgearbeitet, das die Einführung von eine einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (weiter "PSA"). Grundlage für die Änderungen ist das "Rahmenkonzept für eine einfache Aktiengesellschaft", das sich seit 2016 in der Vorab-Konsultationsphase befindet.
Die Gründung eines Start-ups sollte nicht mit hohen Kosten verbunden sein (wie bei einer Aktiengesellschaft) und es sollte relativ einfach sein, Investoren zu gewinnen (anders als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die Neugründung selbst basiert auf einer unbewiesenen Idee, so dass die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns hoch ist, weshalb die Liquidation vereinfacht und so schnell wie möglich erfolgen sollte. Von diesen Annahmen haben sich die Verfasser des Konzepts leiten lassen. Die Grundprämisse lautet Verschmelzung der Vorteile von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung..
Wichtige Annahmen:
1) Vereinfachte Unternehmensgründung:
Einführung der Möglichkeit der elektronischen Anmeldung über ein Online-Formular (ähnlich dem S24-System);
-Kommunikation zwischen dem Antragsteller und dem KRS erfolgt auf elektronischem Wege;
-Im Falle der traditionellen Eintragung besteht das Konzept darin, die Satzung in Form einer notariellen Urkunde abzuschließen (die Möglichkeit einer schriftlichen Form unter Androhung der Nichtigkeit wird derzeit geprüft);
2) Mindestaktienkapital:
-Das Mindestaktienkapital würde 1 PLN betragen, und der Mindestnennwert der Aktien würde einen Penny betragen;
-Es wird auch erwogen, das Grundkapital auf 100.000 PLN (wie bei einer Aktiengesellschaft) festzusetzen, ohne dass es jedoch bei Aufnahme der Tätigkeit gedeckt werden muss;
-Aktienkapital, das nicht denselben Anforderungen unterliegt wie Aktienkapital;
3) Diversifizierung der Maßnahmen:
Die PSA-Aktien werden nicht an der Börse notiert werden dürfen;
-Freiheit der Gründer, Aktien zu entmaterialisieren;
-Einführung einer besonderen Art von Aktien, die von den Aktionären als Gegenleistung für Arbeits- oder geistige Leistungen übernommen werden -Möglichkeit des Wechsels zu übertragbaren "Stammaktien", wenn eine Bewertung möglich ist, und Wechsel zu einer Sacheinlage;
-Aufteilung der Aktien in: Gründeraktien (von den Gründern übernommen, an geistiges Eigentum gebunden), Investorenaktien (nur Bar- oder Sacheinlagen, privilegiert in der Liquidationsphase), Belegschaftsaktien (unter weniger strengen Bedingungen erworben als in Artikel 362 des Gesellschaftsgesetzes vorgesehen), Aktien für Berater, Mitarbeiter (eine Form der Vergütung für die Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeiten für das Unternehmen);
4) Vereinfachte Unternehmensorgane:
-Hauptversammlung: Möglichkeit der Einberufung auf elektronischem Wege und der Abhaltung per Fernkommunikation; für das Protokoll der Versammlung ist keine notarielle Urkunde erforderlich (die Möglichkeit der Einführung besonderer Versammlungen, bei denen das Protokoll von einem Notar, Rechtsanwalt oder Notar erstellt werden muss, wird derzeit geprüft);
-Verwaltungsrat: auf unbestimmte Zeit ernannt
-Aufsichtsrat: per Definition fakultativ, kann aber obligatorisch sein, wenn das Kapital 500.000 PLN übersteigt;
-Beirat oder beratende Ausschüsse werden ebenfalls als Ersatz für den Aufsichtsrat in Betracht gezogen;
5) Besonderer Gläubigerschutz:
-Konzept sieht die Einführung so genannter Solvenztests vor, d.h. der Vorstand prüft vor jeder Ausschüttung an einen Aktionär, ob das Unternehmen dabei nicht an Liquidität verliert;
-Vorausgesetzt, es gibt auch eine Reserve zur Deckung von Verlusten (Ergänzungskapital);
6) Schnelle Stilllegung:
- Der Grundgedanke ist eine rasche Liquidation auf der Grundlage des Moduls "Gesellschaft mit beschränkter Haftung";
-Alle Meldungen im Zusammenhang mit der Liquidation und den Forderungen könnten elektronisch erfolgen.
Das Konzept sieht sehr vielversprechend aus und dürfte, wenn es angenommen wird, zweifellos an Popularität gewinnen. Dies wird vielleicht nicht von heute auf morgen geschehen, aber sobald es im Geschäftsverkehr von Banken und anderen Institutionen berücksichtigt wird, deren Akzeptanz eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ist.