FALLSTUDIE

Forderungseinzug

Brennende Halle und Entschädigung hinter dem Mietvertrag - Fallstudie #6

An dem Projekt beteiligte Anwälte:

Bartosz Nadra

Rechtsanwalt | Geschäftsführender Gesellschafter

Bartosz Nadra

KONTEXT DES FALLES

Die Anwaltskanzlei vertrat die Leasinggesellschaft in diesem Fall. Gegenstand des Mietvertrages war eine Halle, die kurz nach der Übergabe vollständig abbrannte. Wie wir feststellen konnten, verheimlichte der Leasingnehmer die Tatsache einer eigenen Sachversicherung für die Halle unter Angabe seiner eigenen Gesellschaft als Versicherer und Versicherungsnehmer, ohne eine Abtretung der Rechte aus den Policen an den Eigentümer der Halle - den Leasinggeber - zu begründen. Zudem führte er die Schadensregulierung hinter dem Rücken des Vermieters zügig durch. Zugleich verweigerte er dem Vermieter jegliche Auskunft über die Versicherung.

VERLAUF DES VERFAHRENS

Durch den Eintritt eines Totalschadens am Mietobjekt wird gemäß Artikel 709 des5 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs lief der Mietvertrag aus, und die Anwaltskanzlei verlangte im Namen des Vermieters die Zahlung von Schadensersatz und einen Abschlag auf alle nicht gezahlten Raten, die im Vertrag vorgesehen waren, sowie den Restwert.

FINALE DES FALLES

Die Anwaltskanzlei richtete eine Forderung auf den Schuldschein und erwirkte eine Sicherheit in Form einer Pfändung gegen den Versicherer, der sich zur Zahlung der Forderung bereit erklärte. Der Versicherer zahlte die Entschädigung als Gerichtskaution. Nachdem der Vermieter eine Vollstreckungsklausel für den Zahlungsbefehl erwirkt hatte, erhielt er die gezahlte Entschädigung zurück und beglich den Vertrag, so dass der Mieter diese Gelder nicht mehr hinter dem Rücken des Vermieters abheben konnte.