Das obligatorische System der elektronischen Rechnungsstellung wird am 1.04.2026 in Kraft treten, für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Millionen PLN brutto im Jahr 2025 am 1.02.2026. Die Entscheidung, die Frist weiter zu verschieben, ist das Ergebnis des externen Prüfungsberichts der KSeF, der nach Einschätzung der MF mehrere hundert detaillierte Fehlerberichte, Kommentare und Empfehlungen zur Systemarchitektur, den Quellcodes und der Datenbank enthält. Nach Ansicht des MF erfordert die Sicherheit des Systems daher eine sichere Frist. Es ist notwendig, eine neue Systemarchitektur zu entwickeln.