eCall - Pflichtausstattung für Neuwagen ab 1.04.2018.

Ab dem 1. April 2018 müssen alle neuen Personenkraftwagen (M1) und leichten Nutzfahrzeuge (N1), die in der EU (einschließlich Polen) zugelassen sind, mit einem sogenannten eCall-System ausgestattet sein, das auf GPS-Technologie basiert. Einige Automobilhersteller verwenden bereits ähnliche Systeme auf freiwilliger Basis, die beispielsweise in der Fernsehwerbung leicht zu erkennen sind.

eCall ist ein Notfall-Kommunikationssystem mit der Notrufnummer (112). Es wird manuell von der Fahrerebene aus ("SOS"-Taste) und automatisch in einer Notsituation (z. B. Airbag-Auslösung) aktiviert. Darüber hinaus werden die für die Rettungsdienste erforderlichen Informationen übermittelt, z. B. der Standort des Fahrzeugs und die Anzahl der Insassen (auf der Grundlage der Anschnallzeichen) sowie ausgewählte technische Daten. Das eCall-System wird in allen Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen und der Schweiz funktionieren.

eCall wird durch die Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über die Typgenehmigungsanforderungen für die Umsetzung des bordeigenen 112-basierten eCall-Systems und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG geregelt.

In der Praxis gilt als Stichtag für die neuen Vorschriften das Datum der Homologation des Fahrzeugs, nicht das Datum der Markteinführung, des Verkaufs oder der Zulassung. Daher werden die Auswirkungen des verbindlichen Charakters des neuen Systems frühestens 2018/2019 spürbar sein, es sei denn, einige Hersteller haben die neuen Vorschriften bereits umgesetzt. Das Reglement gilt nicht für Fahrzeuge, die vor dem 1.04.2018 homologiert wurden. - sowohl neu als auch gebraucht.

Die Lösung mag sich (geringfügig) auf den Preis von Neuwagen auswirken, aber wenn sie richtig funktioniert, wird sie zweifellos die Statistik hinsichtlich der Rettung von Unfallopfern verbessern - vor allem auf wenig befahrenen Straßen.

Der Artikel stammt aus meinem Blog für die Automobilbranche: Akcyzowe.pl.

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