Wie der FSC in seiner Mitteilung vom 13.02.2023 feststellt:
Der WIRON-Zinsindex wurde bei den ersten Investmentfonds als Bestandteil der erfolgsabhängigen Gebühren (variable Vergütung) eingeführt. Die erforderlichen Satzungsänderungen wurden von der FSA bereits genehmigt. WIRON ist damit zu einer Zins-Benchmark geworden.
Die Banken können die WIRON-Benchmark auch zur Bestimmung des Zinssatzes für Verbraucher- oder Hypothekendarlehen verwenden.