Die Kanzlei ist auf die rechtliche Unterstützung bei den Rechtsstreitigkeiten zwischen den Gesellschaftern (Aktionären) und den Gesellschaftern (Aktionären), und Organen der Gesellschaften spezialisiert. Dabei streben wir eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten unbeschadet des Unternehmens, um seinen Betrieb und den guten Ruf auf dem unerschütterlichen Niveau zu erhalten.

Zu diesem Zweck verhandeln und erstellen wir Rechtsstrukturen, die die Streitigkeiten in Form eines Verkaufs von Anteilen (Aktien) von Unternehmen, Gesellschaftsaufteilung, Zahlung an die ausscheidenden Gesellschafter oder der Veräußerung eines organisierten Teil des Unternehmens, beenden.